Ratsprotokoll vom 23. September 1881

vollkommen zu, doch könnte in Fol- ge jeder Geschäftsmann welcher durch Strassenpflasterung, Kanalbau- ten u. s. w. in seinen Erwerb zeitwei- lig beeinträchtigt werde, an die Ge- meinde mit Ersatzansprüchen heran- treten, übrigens könne ja der Ge- suchsteller ohnehin nur den Nachlaß der Gemeindeumlage vom Geschäfte und nicht auch von der Realität be- anspruchen, was aber für 4 Monate nur 1 fl und etliche Kreuzer ausmache. Herr Gemeinderath Redl Johann be- fürwortet die Gewährung des Ge- suches, da Herr Alois Mitter weit über 20 fl Schaden leide. Herr Gemeinderath Kautsch Jakob macht aufmerksam man solle nicht vergessen, daß durch die Regulierung des Gsangber- ges die Frequenz daselbst jedenfalls be- deutend zunehmen somit das Geschäft des Herrn Alois Mitter in Folge auch bedeutend mehr Zuspruch haben und der jetzige Schaden bald mehr als herein

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