einen Stellvertreter schicken zu dürfen Nachdem Herr Albert Schiller aber durch diesen äußerst unchorrecten Vorgang den Pachtvertrag ddo 15. Juni l. J. nach den klaren Bestimmungen des § 8, eigenmächtig gebrochen hat, so erlaubt sich das Amt die Ansicht auszusprechen, daß dieser Pachtvertrag als gelöst zu betrachten und die Caution in der Höhe von 100 fl als Conventional- strafe zu Gunsten des hiesigen Thea- terfondes für verfallen zu erklären sei. Das hiedurch für die Saison 1881/82 frei- gewordene städt Theater, wäre in Anbe- tracht der sehr vorgerückten Zeit ohne neue Ausschreibung dem bei der Ver- gebung des Pachtes im Frühjahre ohnehin secundo loco vorgeschlagen gewesenen und sich nun neuerdings darum bewer- benden Herrn Theater-Direktor Julius Köstler oder aber den sich gleichfalls darum bewerbenden Herrn Theater- Director Weißberger :/ letzterer ist der vom Herrn Director Albert Schiller in Aussicht genommen gewesene Stellver- treter:/ unter den bisherigen Bedingun- gen /:mit Ausnahme einer Abänderung des § 9:/ sofort zu verpachten.
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