Ratsprotokoll vom 29. August 1881

einen Stellvertreter schicken zu dürfen Nachdem Herr Albert Schiller aber durch diesen äußerst unchorrecten Vorgang den Pachtvertrag ddo 15. Juni l. J. nach den klaren Bestimmungen des § 8, eigenmächtig gebrochen hat, so erlaubt sich das Amt die Ansicht auszusprechen, daß dieser Pachtvertrag als gelöst zu betrachten und die Caution in der Höhe von 100 fl als Conventional- strafe zu Gunsten des hiesigen Thea- terfondes für verfallen zu erklären sei. Das hiedurch für die Saison 1881/82 frei- gewordene städt Theater, wäre in Anbe- tracht der sehr vorgerückten Zeit ohne neue Ausschreibung dem bei der Ver- gebung des Pachtes im Frühjahre ohnehin secundo loco vorgeschlagen gewesenen und sich nun neuerdings darum bewer- benden Herrn Theater-Direktor Julius Köstler oder aber den sich gleichfalls darum bewerbenden Herrn Theater- Director Weißberger :/ letzterer ist der vom Herrn Director Albert Schiller in Aussicht genommen gewesene Stellver- treter:/ unter den bisherigen Bedingun- gen /:mit Ausnahme einer Abänderung des § 9:/ sofort zu verpachten.

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