Ratsprotokoll vom 29. August 1881

einen Stellvertreter schicken zu dürfen Nachdem Herr Albert Schiller aber durch diesen äußerst unchorrecten Vorgang den Pachtvertrag ddo 15. nach Juni l. J. den klaren Bestimmungen des § 8, eigenmächtig gebrochen hat, so erlaubt sich das Amt die Ansicht auszusprechen, daß dieser Pachtvertrag als gelöst zu betrachten und die Caution in der Höhe von 100 fl als Conventionalstrafe zu Gunsten des hiesigen Theaterfondes für verfallen zu erklären sei. Das hiedurch für die Saison 1881/82 freigewordene städt Theater, wäre in Anbetracht der sehr vorgerückten Zeit ohne neue Ausschreibung dem bei der Vergebung des Pachtes im Frühjahre ohnehin secundo loco vorgeschlagen gewesenen und sich nun neuerdings darum bewerJulius benden Herrn Theater-Direktor Köstler oder aber den sich gleichfalls darum bewerbenden Herrn TheaterDirector Weißberger :/ letzterer ist der vom Herrn Director Albert Schiller in Aussicht genommen gewesene Stellvertreter:/ unter den bisherigen Bedingungen /:mit Ausnahme einer Abänderung des § 9:/ sofort zu verpachten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2