Ratsprotokoll vom 29. August 1881

hinterlegt. Diese Caution, welche laut § 18 des Pachtvertrages vor Eröffnung des Theaters auf 300 fl zu erhöhen gewesen wäre haf- tet vor allen für Conventionalstrafen in Folge mangelhafter Erfüllung oder etwai- ger Nichtzuhaltung des Pachtvertrages. Eine wesentliche Bestimmung dieses Pachtver- trages enthält der § 8 desselben, mit welcher sich Herr Albert Schiller verpflich- tete, während der ganzen Saison 1881/82 das Theater persönlich zu leiten, seinen ständigen Aufenthalt in Steyr zu neh- men und ohne Bewilligung der Gemein- de-Vorstehung keine anderweitige Un- ternehmung einzugehen oder mit seiner Gesellschaft an andern Orten Vorstellun- gen zu geben. Nichts destoweniger hat Herr Albert Schiller, wie nun das Tele- gramm des Bürgermeisters von Czernowitz vom 28. l. M. ämtlich bestättiget, das dor- tige Theater für die Saison 1881/82 per- sönlich zu leiten übernommen und kann jener in Folge dessen während dieser Saison nicht auch persönlich das Theater in Steyr leiten. Wie bereits aus der letzten Sitzung des löblichen Gemeinderathes hinlänglich bekannt, hat nun Herr Albert Schiller angesucht, ihm zu bewilligen nach Steyr zur Leitung des Theaters

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