Die aufgelaufenen Zinsen der Caution von 100 fl des Herrn Albert Schiller seien demselben mit der Verständigung von diesem Beschluße des löblichen Gemeinderates baldigst zu übersenden und stehe dem Herrn Albert Schiller selbstverständlich frei hiegegen den Civilrechtsweg zu betreten. Herr GR. Peyrl frägt, ob die Herr Alberth Schiller nicht etwa zufolge des Pachtvertrages berechtigt sei, einen Stellvertreter nach Steyr zu schicken. Herr GR. Anton Mayr erwiedert, daß dies nur mit vorhergegangener Einwilligung seitens der GemeindeVorstehung hätte geschehen können, aus dem Vorgange des Herrn Alberth Schiller geh es aber hervor, daß er gleichsam die Gemeinde Vorstehung überlisten wollte. Herr Vizebürgermeisters frägt, ob nicht etwa Weißberger welcher wie bekannt für die nächste Saison schon Schauspieler nach Steyr engagirt habe, nun in
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2