Ratsprotokoll vom 29. August 1881

Gas zu beleuchten behoben würde.“ Diese beantragte Neustylisirung und Ergänzung des §9, welche der Herr Vorsitzende namentlich dadurch notwendig findet als in der Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 1881 Z 7459 in Folge des bekannten Statthalterei Erlasses beschlossen worden, wegen der persönlichen Sicherheit bei Feuersgefahr, die Gänge ausser der Beleuchtung mittelst Gas, noch durch 12 Stück von der Gemeinde angeschafften Öhllampen beleuchten zu lassen wird einstimmig genehmigt. Die Section stellt folgenden Antrag: „Es sei nach den Motiven des Amtsberichtes der Vertrag vom 15. Juni lJ. mit Herrn Theater-Director Albert Schiller als durch sein Verschulden gelöst und dessen Kaution per 100 fl als zu Gunsten des Theaterrenovirungsfondes verfallen zu erklären und das hiedurch freigewordene städt. Theater in Steyr unter den bisherigen Pachtbedingnissen mit dem im Sinne der Amtsberichtes neu stylisirten und ergänzten § 9, für die Saison 1881/82 an Herr Theater-Direktor Franz Köstler sofort zu verpachten.

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