Ratsprotokoll vom 5. August 1881

der betreffende Beschluß des letzteren in dem Stiftbriefe ausdrücklich zu berufen. Linz am 21. Juli 1881. Der kk. Vice-Praesident und Statthaltereileiter L. Metternich. Die Section beantragt die wörtliche Aufnahme des obenerwähnten Anhanges in den Stiftsbrief. Ferners möge der löbliche Gemeinderath sich verpflichten die Verwaltung dieser Stiftung zu übernehmen und für die genaue Einhaltung der Bestimmungen des Stiftsbriefes, des Protocolles vom 8. Juli l. Js. ad. Z. 8702 und der obigen Eingabe vom 12. Juli l. Js. Z. 8881 zu sorgen. Nachdem der Herr Vorsitzende aufmerksam macht, daß laut den nunmehrigen Stiftsbrief-Bestimmungen das Verleihungsrecht der städtische Armenrath im Vereine mit den jeweiligen Bürgermeister hat und daher diese in erster Linie für die Einhaltung aller Stiftungsbestimmungen zu sorgen haben wird der Sectionsantrag

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