Geschlechtes, im Falle Eines oder das Andere derselben einmal in dürftige Verhältnisse gerathen sollte, dieselben müssen jedoch den Namen "Almhofer" führen und sich über die Abstammung von je einem der vorgenannten 3 Brü- der ausweisen können. Wie viel Kinder dieselben hinter- lassen haben und wie viel von den- selben noch am Leben sind, ist mir jedoch nicht bekannt, nur so viel weiß ich bestimmt, daß jeder meiner drei verstorbenen Brüder eines oder meh- rere Kinder gehabt hatte, ob hievon welche verehelicht waren oder sind, ist mir ebenfalls auch nicht bekannt. Mein Wunsch ist es daher, daß bei je- desmaliger Erledigung der Pfründe in der betreffenden Ausschreibung von dieser Bestimmung Erwähnung ge- schehe und falls sich auf Grund des- sen anspruchsberechtigte Verwand- te zu mir, hierum bewerben sollten,
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2