Ratsprotokoll vom 5. August 1881

Geschlechtes, im Falle Eines oder das Andere derselben einmal in dürftige Verhältnisse gerathen sollte, dieselben müssen jedoch den Namen "Almhofer" führen und sich über die Abstammung von je einem der vorgenannten 3 Brü- der ausweisen können. Wie viel Kinder dieselben hinter- lassen haben und wie viel von den- selben noch am Leben sind, ist mir jedoch nicht bekannt, nur so viel weiß ich bestimmt, daß jeder meiner drei verstorbenen Brüder eines oder meh- rere Kinder gehabt hatte, ob hievon welche verehelicht waren oder sind, ist mir ebenfalls auch nicht bekannt. Mein Wunsch ist es daher, daß bei je- desmaliger Erledigung der Pfründe in der betreffenden Ausschreibung von dieser Bestimmung Erwähnung ge- schehe und falls sich auf Grund des- sen anspruchsberechtigte Verwand- te zu mir, hierum bewerben sollten,

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