Weiters ist noch erhoben, daß wahr- scheinlich auch oberhalb der vorer- wähnten Stelle der Felsen einer theil- weisen Untermauerung bedürfen wird, was jedoch erst nach erfolgter Abhebung der Strasse auf das bestimm- te Niveau genau beurtheilt werden kann. Bezüglich der angesuchten Entschädi- gung von 100 fl für Materialverfüh- rung mit Schiebkarren ist dieser Akt dem löblichen Gemeinderathe zur Be- schlußfassung vorzulegen. Hinsichtlich der Materialverführung vom Gsangberg auf den Grünmarkt, hat die Commission eine Vereinbarung mit Herrn Anton Plochberger getrof- fen, laut welcher demselben pr Cubik Meter des verführten Materials eine Vergütung von 1 fl und 11 1/2 xr von Seite der Stadtgemeinde zu leisten ist. Im obigen Preise ist bereits die sub Post 7 des Kostenvoranschlages vom 1. Juni l. Js. angesetzte Vergütung von 40 xr per Cubick Meter inbegrif- fen und ist auch der vom Herrn An-
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