fil 5 und 6 wurde von Seite des Herrn Anton Plochberges wahrgenommen, daß ein Theil des überhängenden Felsens eine beinahe verticale alte Spalte besitzt, was zu befürchten läßt, daß dieser Theil des Felsens bei einer weiteren Abgrabung der Strasse, in den Hofraum des Herrn Mitter herunterstürzen könnte. Die Commission hat sich von der vorhandenen Gefahr die Uiberzeugung verschafft und nachdem die Ausdehnung der vorhandenen Spalte ohne Gerüst nicht beurtheilt werden kann, ist beschlossen worden an dieser Stelle ein entsprechendes Gerüst herstellen zu lassen, womit der Herr Anton Plochberger gegen seperate Verrechnung betraut wurde. Nach erfolgter Herstellung dieses Gerüstes hat sodann die Commission nochmals Localaugenschein vorzunehmen und zu beschliessen, auf welche Art und Weise die eben geschilderte Gefahr beseitigt werden könnte.
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