Ich stelle daher die ergebene Bitte um die Bewilligung zur Abnahme eines weiteren Wasserquantums pr 25 Hectoliter und Tieferlegung der Leitungsröhren auf 1 Meter unter dem Gassenniveau, da dieselben bei der kürzlich vorgenommenen Rinseilpflasterung beschädigt wurden, nachdem sie nur 30 Centm. tief liegen. Obwohl hiedurch, da ich die Beziehung des Wassers zur Zeit als ich dasselbe für die Häuser No. 4 und 6 zum erwähnten Zwecke benöthige im Hause No. 3 absperren muß, kein grösseres Quantum Wasser als bisher abnehmen kann, so erbiethe ich mich für eine jährliche Zahlung von 12 fl auf 24 fl bei obenerwähnter Bewilligung. Steyr 23. Juli 1881. Ant. Plochberger. Amtsbericht: Die Benützung des Wassers aus der städt. Wasserleitung zu dem angesuchten Zwecke ist aus Sanitätsrücksichten empfehlenswerth und wird daher wärmstens befürwortend nachdem jedoch die Leistung der städt. Wasserpumpe keine bedeutende
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