Ich stelle daher die ergebene Bit- te um die Bewilligung zur Abnahme eines weiteren Wasserquantums pr 25 Hectoliter und Tieferlegung der Leitungsröhren auf 1 Meter unter dem Gassenniveau, da dieselben bei der kürzlich vorgenommenen Rinseil- pflasterung beschädigt wurden, nachdem sie nur 30 Centm. tief liegen. Obwohl hiedurch, da ich die Beziehung des Wassers zur Zeit als ich dasselbe für die Häuser No. 4 und 6 zum er- wähnten Zwecke benöthige im Hause No. 3 absperren muß, kein grösseres Quantum Wasser als bisher abneh- men kann, so erbiethe ich mich für eine jährliche Zahlung von 12 fl auf 24 fl bei obenerwähnter Bewilligung. Steyr 23. Juli 1881. Ant. Plochberger. Amtsbericht: Die Benützung des Was- sers aus der städt. Wasserleitung zu dem angesuchten Zwecke ist aus Sanitätsrücksichten empfehlenswerth und wird daher wärmstens befürwor- tend nachdem jedoch die Leistung der städt. Wasserpumpe keine bedeutende
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