der Promenade im Sinne des obi- gen Amtsberichtes zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9250. 5. Löbliche Gemeindevorstehung Im vorigen Jahre wurde mir die Herstellung der Wasserleitung von meinen Gartenbassin beim Hause No. 3 in der Prevenhubergasse über die Gasse in meinen Bauhof neben den Häusern No. 4 und 6 zur Kalkgrube bewilligt und habe ich dieselbe sogleich ausgeführt. Diese Leitung habe ich bisher einmal benützt und wer- de sie auch fürhin nicht öfter als einmal im Jahre benöthigen. Ich hege aber den Wunsch, die Hauskanäle meiner beiden Häuser No. 4 und 6 bei trockenen Wetter wöchentlich einmal mit Wasser zu versorgen um den Unrathstau- ungen im Strassenkanal, welche in meine Hauskanäle zurückwirken zu begegnen, wozu die Dachwässer nicht immer ausreichen.
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