der Promenade im Sinne des obigen Amtsberichtes zu bewilligen. Wird ohne Debatte einstimmig angenommen. - Z. 9250. 5. Löbliche Gemeindevorstehung Im vorigen Jahre wurde mir die Herstellung der Wasserleitung von meinen Gartenbassin beim Hause No. 3 in der Prevenhubergasse über die Gasse in meinen Bauhof neben den Häusern No. 4 und 6 zur Kalkgrube bewilligt und habe ich dieselbe sogleich ausgeführt. Diese Leitung habe ich bisher einmal benützt und werde sie auch fürhin nicht öfter als einmal im Jahre benöthigen. Ich hege aber den Wunsch, die Hauskanäle meiner beiden Häuser No. 4 und 6 bei trockenen Wetter wöchentlich einmal mit Wasser zu versorgen um den Unrathstauungen im Strassenkanal, welche in meine Hauskanäle zurückwirken zu begegnen, wozu die Dachwässer nicht immer ausreichen.
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