Ratsprotokoll vom 5. August 1881

benöthige ich ein gewisses Quantum Wasser, welches ich von der städtischen Leitung gegen Zahlung der ortsüblichen Gebühr gerne beziehen möchte. Wie viel ich von dem Wasser benöthigen werde, kann ich wohl dermalen nicht angeben und wird erst dies in der Folge möglich werden. Ich stelle die ergebene Bitte: Die löbliche Gemeinde Vorstehung geruhe mir den Bezug des nöthigen Wassers für meinen Garten auf der Promenade gegen Zahlung der ortsüblichen Gebühr und die Einleitung in denselben sobald als möglich zu gestatten, und darüber das Nöthige anzuordnen. - Steyr am 20. Juli 1881. Karl Holderer. Amtsbericht. Mit Bezug auf den Auftrag vom 20. Juli l. Js. ad Z. 9250 wird nachstehende Aeusserung abgegeben. Nachdem durch die Abtragung des Dominikanerbrunnens der Wasserbezug aus der städtischen Wasser-

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