nes städtischen Grundes zur Anlage eines Hausgartens berichtet das Bauamt, daß die angesuchte Gartenanlage beim Hause No. 93 in der Sierningerstrasse bereits ohne Bewilligung von Seite der Stadtgemeinde erfolgt ist und zwar durch Herstellung einer Sockelmauer bis zur äusseren Flucht des Wohngebäudes in einer Breite von 2.93 Meter in der Verlängerung derselben. Nach dem vorliegenden Plane vom 18. Juli l. Js. beabsichtigt jedoch der Gesuchsteller die obige Breite auf 3.6 Meter zu vergrössern, um dadurch den Gartensockel parallel mit der Hausmauer zu erhalten. Nach gepflogener Erhebung ist dieser neue Garten größtentheils auf dem städt. Grunde angelegt, weil an dieser Stelle bei dem gewesenen alten Wohnhause nur eine kleine Holzhütte, wie dieselbe im Plane mit a, b, c, d bezeichnet erscheint ge-
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