Herr Gemeinderath Jakob Kautsch. 6. Amtsbericht. Mit 31. Juli d. Js. geht wieder der Termin wegen Versteue- rung der Hunde zu Ende, daher wegen Wie- derversteuerung derselben pro 1881/1882 von Seite des löblichen Gemeinderathes der Stadt Steyr Beschluß gefaßt werden möge. Hievon beehrt sich das Amt unter An- schluß der betreffenden Kundmachung vom Vorjahre mit der Anfrage die Anzeige zu erstatten, ob die darin enthaltenen Verfügungen auch für das nächste Jahr beibehalten werden. Steyr am 25. Juni 1881. Der Secretär Hähnel. Der Sectionsantrag: Es wolle der löbliche Gemeinderath dieselben Bestimmungen wie im Vorjahre 1881 für das Jahr 1882 wieder beibehalten mit dem Wunsche, daß von Seite des Amtes strenge darauf gesehen werde, daß das Mitnehmen der Hunde in die Kirchen, Gast- und Kaffee- häuser hintan gehalten werde, wird ein- stimmig angenommen. Z 8098 7. Resultat der Gebahrung bei der Stadt
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