und Signalisirungs-Instruktion, dem Amte zur entgiltigen Begutachtung und Berichterstattung übergeben. Das Amt hat die Entwürfe im Einvernehmen mit, den nunmehrigen Referenten Herrn Gemeinderath Wilhelm Klein nochmals gründlich durchberathen, einige nunmehr zeitgemässe Abänderungen vorgenommen und erlaubt sich nun diese 3 Entwürfe einem löblichen Gemeinderathe zur endlichen Genehmigung vorzulegen. Gemeindeamt Steyr am 16. Juli 1881. Der Secretär Hähnel. Die Section beantragt: Der löbliche Gemeinderath wolle im Sinne des Amtsberichtes der vorgelegten FeuerOrdnung, der Instruction für die Thurmwächter, sowie den Signalisirungvorschriften die Genehmigung ertheilen, ferner die Brücklegung, Veröffentlichung und Vertheilung der neuen Feuerordnung an die Hausbesitzer und, endlich die Anschaffung einer Control Uhr für den Stadtpfarrthurm
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