der vorgeschriebenen Gebühr und zwar pro 1879 ... 3458 fl 23 x 1880 ... 11904 fl 99 x bei dem kk. Steueramte Steyr unter Einem in Abschreibung gebracht wird. Hievon beehrt man sich die löbliche Gemeinde Vorstehung mit dem Beifügen in die Kenntnis zu setzen, daß auf die abgeschriebene Einkommensteuer die in Abgang zu bringende Gemeindeumlage und zwar pro 1879 mit ... 2074 fl 94 xr 1880 ... 7143 fl Zus. 9217 fl 94 x beträgt. Steyr am 12. Juni 1881. Der kk. Statthaltereirath Zimmerauer. Die Section stellt den Antrag, daß nach Kenntnißnahme des städt. Kasseamt zu beauftragen sei den Betrag von 9217 fl 94 xr für das Jahr 1881 zur Abschreibung in Vormerkung zu bringen. Der Vorsitzende erklärt, daß gegen die Rückzahlung der provisorisch zu hoch bemessenen und eingehobenen Umlage sich nichts machen lasse und man abwarten müsse ob sich hiedurch am Ende des Jahres in der Verwaltung ein De-
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