abbringen. In den Gewerbeverei- nen werde auch in diesem Sinne vor- gegangen. Besonders müsse man aber energisch gegen die so häufig vorkom- menden unbefugten Hausirer vorgehen. Der Vorsitzende erwidert, daß die Angabe über die unbefugten Hausirer wohl theilweise richtig sei und auch solche in Steyr vorkämen, hier jedoch diesel- ben im Betretungsfalle stets der kk. Finanz Behörde zur Strafamtshandlung zugeführt werden. Hierauf wird der Sectionsantrag unter Ablehnung vom Gemeinderathe Jakob Kautsch beantragten Abänderungs- passus einstimmig zum Beschlusse er- hoben. - Z. 6675 & 7971. 2. dem Recurse des Anton Zarbl ge- gen die Entscheidung des Armenrathes der Stadt Steyr womit ihm eine Un- terstützung verweigert wurde, nachdem er noch erwerbsfähig und thatsächlich noch täglich 95 xr verdient, ferner seine Frau ein monatliches Armengeld von 1 fl ÖW. bezieht, wird über Sectionsantrag
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