Ratsprotokoll vom 24. Juni 1881

abbringen. In den Gewerbevereinen werde auch in diesem Sinne vorgegangen. Besonders müsse man aber energisch gegen die so häufig vorkommenden unbefugten Hausirer vorgehen. Der Vorsitzende erwidert, daß die Angabe über die unbefugten Hausirer wohl theilweise richtig sei und auch solche in Steyr vorkämen, hier jedoch dieselben im Betretungsfalle stets der kk. Finanz Behörde zur Strafamtshandlung zugeführt werden. Hierauf wird der Sectionsantrag unter Ablehnung vom Gemeinderathe Jakob Kautsch beantragten Abänderungspassus einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 6675 & 7971. 2. dem Recurse des Anton Zarbl gegen die Entscheidung des Armenrathes der Stadt Steyr womit ihm eine Unterstützung verweigert wurde, nachdem er noch erwerbsfähig und thatsächlich noch täglich 95 xr verdient, ferner seine Frau ein monatliches Armengeld von 1 fl ÖW. bezieht, wird über Sectionsantrag

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