So lange dies nicht erreicht ist müsse die Gemeindevorstehung und das Gemeindeamt die gebotenen Mitteln zur Einschränkung des Hausirhandels möglichst ausnützen und möge auch die Bürgerschaft hiebei mithelfen indem die Hausbesitzer in ihren Häusern und die Wirthe in ihren Geschäften das Hausiren nicht dulden sollen. Der Vorsitzende erklärt, daß er gerne bereit sei diesen Rath innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglichst zu befolgen, doch sollen, wie bereits schon erwähnt, die Bürger selbst ihr Möglichstes zur Hintanhaltung des Hausirhandels durch Verbieten desselben in ihren Häusern und Geschäftslokalen beitragen. Gemeinderath Jakob Kautsch stellt den Antrag in den Sectionsantrag statt den Passus verderblichen Hausirhandels, den Passus des so überhandnehmenden Hausirhandels zu setzen. Gemeinderath Mayr ist dagegen, denn der Hausirunfug sei wirklich arg und müsse man dagegen entschieden auftreten und denselben womöglich gänzlich
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