So lange dies nicht erreicht ist müsse die Gemeindevorstehung und das Gemeinde- amt die gebotenen Mitteln zur Einschrän- kung des Hausirhandels möglichst ausnüt- zen und möge auch die Bürgerschaft hiebei mithelfen indem die Hausbesitzer in ihren Häusern und die Wirthe in ihren Geschäf- ten das Hausiren nicht dulden sollen. Der Vorsitzende erklärt, daß er gerne bereit sei diesen Rath innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglichst zu befolgen, doch sollen, wie bereits schon erwähnt, die Bürger selbst ihr Möglichstes zur Hintanhaltung des Hausirhandels durch Verbieten dessel- ben in ihren Häusern und Geschäftsloka- len beitragen. Gemeinderath Jakob Kautsch stellt den An- trag in den Sectionsantrag statt den Pas- sus verderblichen Hausirhandels, den Passus des so überhandnehmenden Hau- sirhandels zu setzen. Gemeinderath Mayr ist dagegen, denn der Hausirunfug sei wirklich arg und müsse man dagegen entschieden auftre- ten und denselben womöglich gänzlich
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