I. Section Referent: Gemeinderath Anton Jäger v. Waldau: 1. In der Sitzung vom 3. Juni wurde die Erledigung über das Einschreiten des Gemeinderathes um Beschränkung des Hausierhandels im Stadtgebiethe Steyr über Antrag des Gemeinderathes Jakob Kautsch der Rechtssection zur eventuellen weiteren Antragstellung zugewiesen und stellt nun die Section folgenden Antrag: Nachdem mit Erlass vom 29. Mai 1881 von Seite des hohen kk. Handels-Ministeriums dem Einschreiten der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr um Einstellung des Hausierhandels daselbst keine Folge gegeben wurde, erlaubt sich die Section dem löblichen Gemeinderathe den Vorschlag zu machen, derselbe wolle zu geeigneter Zeit an beide Häuser des hohen Reichsrathes eine Petition um möglichste Einschränkung des so verderblichen Hausierhandels überreichen.
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