Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

im Gasconsum-Rayon gelegen sei. Gemeinderath Dr. Hochhauser bemerkt, daß die hiesige Gasanstalt nur das Privilegien für die Beleuchtung aber nicht auch für Gaseinrichtungen habe. Gemeinderath Holub glaubt, daß vielleicht keine neue Gasflamme nothwendig, sondern die Versetzung einer Gasflamme genügen werde. meint Der Vorsitzende sagt, daß eine Versetzung eben so hoch kommt als die Einrichtung einer neuen Flamme. Die Gasgesellschaft sei einverstanden wenn man die Grabarbeiten von jemanden anderen besorgen lassen wolle. Im Uibrigen glaube en sicher, daß im Offertwege der ganze Bau bedeutend billiger werde, da im Kostenvoranschlag sehr gute Preise eingesetzt werden. Hierauf wird der Sectionsantrag vollinhaltlich einstimmig zum

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