ger frühere Gemeinderathsbeschluß ließe ja auch Ausnahmen zu, sowie diese eine sei, und wäre diese Ausnahme ja über haupt nur ein Versuch. Er sei aber nicht dafür, daß man diese Ausnahme auch ohne weiters für den Cafétiér Landsiedl gelten lasse, da dieser falls er darauf reflectire auch darum ansuchen möge. Gemeinderath Peyrl sagt, daß im vorigen Jahre als Landsiedl seinen Kiosk stehen ließ, daselbst auch Unzukönmlichkeiten stattfanden daher er nur unter der Bedingung für die Gewährung des Ansuchens sein könne, daß während des feierlichen Umzuges der Kiosk abgesperrt werde. Im Uibrigen befürworte er, daß man die in Rede stehende Erlaubnis auch dem Cafétiér Landsiedl gebe. Gemeineterath Kautsch ist hiemit einverstanden. Gemeinderath Holub unterstützt den Antrag des Gemeinderathes Ant. v. Jäger und ist entschieden dagegen, daß man
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