stehen lassen zu dürfen. Steyr am 29. April 1881. Mathias Huber Die Section beantragt mit Stimmen mehrheit, der löbliche Gemeinderath wolle dem Gesuche des Herrn Mathias Huber um Bewilligung, seinen Kiosk am Frohnleichnamstage stehen lassen zu dürfen unter der Bedingung für dieses Jahr Folge zu geben, daß während der Frohnleichnams Prozession die Absperrung dieses Platzes resp. Kioskes stattzufinden habe. Gemeinderath Kautsch beantragt dieselbe Erlaubniß auch dem Cafetier Landsiedl zu geben. Gemeinderath Anton v Jäger ist gegen den Sections Antrag weil hiedurch der Gemeinderathsbeschluß vom 26. Juli 1875 womit einstimmig angeordnet worden zur Frühjahrs und Herbstmarktzeit ferner am Frohnleichnamstage die Kioske wegräumen zu lassen, gleichsam wieder aufgehoben werde. Der Vorsitzende meint, daß die Section nur die Belassung des
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