Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

für den ganzen Frohnleichnamstag aufgestellt zu lassen, weil mir das Abtragen und Wiederaufstellen manche Kosten verursacht und überhaupt der Platz mangelt auf welchen ich ihn für diesen Tag unterbringen könnte. Dazu erleide ich in meinem Geschäfte einen namhaften Verlust, der bezeichnete Feiertag fällt in eine spätere Zeit, wo ich den Kiosk vor meinem Locale schon mehr als 14 Tage stehen habe. Nachdem durch das Stehenlassen desselben am bezeichneten Tage die Passage durchaus nicht gehindert ist und ich mich ausdrücklich verpflichte den Kiosk während der ganzen kirchlichen Funktion für das Publikum vollkommen abgesperrt zu halten stelle ich die höfliche Bitte: Die löbliche Gemeinde Vorstehung wolle wir die Bewilligung entheilen, meinen Kiosk vor dem Kaffeehauslokale auch am Frohnleichnamstage

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