Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

Umstande als die Handler Ende voriges Jahr als die Umlage bereits zur Sprache kam, große Vorräthe nach Steyr eingeführt haben so hat z. B. Gottfried Reiß in diesem Jahre bis 20. Mai kein einziges Faß eingeführt. So weit ich die Sache nun erhoben, würde ich folgendes beantragen. Der löbliche Gemeinderath genehmige für das laufende Jahr obige Abfindungsanbote ad pessonam und möge das Amt beauftragen die bezüglich weitere fachthunliche Erhebungen pflegen und sodann Ende des laufenden Jahres behufs der Abfindung pro 1882, weitere Vorschläge ausarbeiten und längstens im Monate November l.Js. zur Berathung dem löblichen Gemeinderathe unterbreiten. Falls der löbl. Gemeinderath für das laufende Jahr obige Abfindungsanbote annimmt, sind die von obigen Geschäftsleuten im laufenden Jahre

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