Er werde daher principiell gegen den Ankauf dieses Leithengrundes stimmen. Nachdem noch Gemeinde- rath Haller den Platz als für einen Schweinemarkt unpassenden bezeichnete da derselbe nicht umzäunt werden könn- te, wird der Sectionsantrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen und somit der eventuell beabsichtigte Ankauf dieses Leithengrundes definitiv abge- lehnt. - Z 6365. 8. Amtsbericht: der Hausbesitzer Jo- sef Anerstaller No. 379 in der Schönau ist 2 Dukartstrasse hieramts erschienen und hat erklärt, daß er geneigt wäre die Grasfechsung von dem städtischen Leithengrund längs des vormals Bergmüllerschen Hauses un- terhalb der Neubrücke wie in früheren Jahren um den Zins von 1 fl 50 xr zu pach- ten, wovon hiemit zur weiteren Verfü- gung die Anzeige erstattet wird. Steyr am 25. Mai 1881. Amtmann. Hähnel. Wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig genehmigt. - Z 6952. 9. Wird einstimmig zur Kenntniß genom-
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