Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

hat, an die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung unter der Bedingung käuflich zu überlassen, daß uns hiefür pr □Klft. 4 fl vergütet, und wegen Entwerthung unseres Hauses nicht als Verkaufsplatz für die Schweine (Schweinmarkt) verwendet wird, weiters bedingen wir uns im Falle des Wiederverkaufes dieses Grundes für uns, unsere Erben und Besitzesnachfolger das Vorkaufsrecht sowie die ungehinderte Leitung des Unrathskanales unter dem Leithengrunde und der provisorischen Strasse zum Ennsfluße, endlich den Genuß der diesjährigen Obstfechsung sowie einige junge Obstbäume, welche noch in unseren Garten versetzt werden können. Für diesen unseren Antrag bleiben wir der löblichen Gemeinde Vorstehung durch 6. Wochen verbindlich. Franz Wager Maria Wagner Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt, bei dem Umstande als der Kaufpreis zu hoch, beschrän-

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