kurze Zeit meines Lebens mich im Genuße der freien Wohnung belassen. Schlüslich glaube ich nicht un- bescheiden zu sein, wenn ich mir noch die Bitte zu wagen erlaube, und die anliegenden 2 Krankheitskosten Rechnun- gen im Betrage von 15 fl 51 xr behufs gnädiger Zahlungsanweisung erge- benst vorzulegen. Steyr am 28. Mai 1881. Hochachtungsvollst ergebenst Kathari- na Fasbender. Die Section stellt den Antrag: Es sei der Gesuchstellerin die Auszah- lung der Löhnung ihres verstorbenen Mannes pr 30 fl für den Monat Mai und die Bezahlung des Krankenkosten- Contos mit 15 fl 51 xr zu bewilligen, fer- ners sei derselben die bisherige Woh- nung bis auf weiteres zu belassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 51/Präs. 6. Resultat den Gebahrung bei der Stadt Casse in Steyr im Monat April 1881.
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