Ratsprotokoll vom 3. Juni 1881

zu bewilligen inden ich hochachtungsvoll zeichne Augustin Proscherka. Hausbesitzer Schlüsselhofgasse N°. 16 und Schlosser der oesterr. Waffenfabrick Steyr. Das citirte Decret der Gemeinde Vorstehung lautet: In Erledigung Ihres Ansuchens de präs. 22. März d.Js. Z. 3976 und auf Grund des am 24. März d.Js. stattgehabten Localaugenscheines bin ich nicht in der Lage, Ihren zu der projectirten Herstellung von 2 Schwein und 3 Gaisstallungen in Ih- rem Gartengrunde in unmittelbarer Nähe der Schlüsselhofgasse die Baubewilligung zu ertheilen, da die Situirung dieses Gebäudes an der im Plane mit Blei eingezeichneten Stelle aus baulichen und sanitätspolizeilichen Rücksichten unstatthaft ist. Gegen diese abweisliche Erledigung steht Ihnen nach §.81 B.O. der binnen 14 Tagen hieramts einzubringende Recurs an den Gemeinderath der Stadt Steyr offen. Die vorgelegten Baupläne folgen im Anschluße zurück. Steyr am 18. April 1881. G. Pointner.

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