ich wegen Herstellung eines gemauerten Schwein und Gaisstalles in meinen Garten über Verfügung des Herrn Bürgermeisters abgewiesen, mit der Erklärung binnen 14 Tagen an dem löblichen Gemeinderath den Recurs ergreifen zu können. Da ich dies Objekt zu meinen Haushalte beinahe unbedingt benöthige erlaube ich mir von obdenselben Gebrauch zu machen und stelle mit denselben zugleich die Bitte der löbliche Gemeinderath wolle meine unten angeführten Gründe gütigst berücksichtigen. a. daß der Bau des Stalles in meinen Garten vorgenommen, derselbe vorschriftsmässig gehalten wird, keinen Anrainer alterirt nur hart an die Schlüßelhofgasse grenzt und durch eine Mauer getrennt bleibt. b. daß durchaus kein Nachtheil bezüglich der Verunstaltung der Gasse erwächst, hiemit auch von der Gassenseite sonst nichts als Mauer sichtbar sein werde. c. in sanitätspolizeilicher Beziehung würde ich eine entsprechende Senkgr-
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