zum kaiserl. Patent vom 4. September 1852. Resbl. N°. 252 nicht ausreicht, ein Hausirverbot als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Hievon werden Euer Wohlgebesen unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 28. März d.Js. Z. 3222 in Kenntnis gesetzt. Linz am 9. Mai 1881. In Vertretung Heyß. Gemeinderath Kautsch beantragt diesen Erlaß der Rechtssection zur weiteren Berathung und Antragstellung zuzuweisen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 6675. d. Uiber Vorschlag der Gemeindeamtsleitung befürwortet den Vorsitzende auf das Wärmste die Besetzung der seit 1876 vakanten zweiten Kanzlistenstelle im Gemeindeamt durch den seit 7 Jahren zur größten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten bediensteten Gemeinde Diurnisten Felix Worring.
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