Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 3. Juni 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll! über die diesjährige 10. Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr am 3. Juni 1881. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Georg Pointner. Der Vicebürgermeister Gustav Gschaider. Die Mitglieder: Klein Wilhelm Breslmayr Franz Dürnberger Johann Nep. Mayr Anton Göppl Emil Mayr Johann Gschaider Gustav Olbrich Hugo Haller Josef Perz Mathias Hochhauser Johann Dr. Peyrl Josef Holub Karl Potz Leopold Huber Leopold Reder Josef Jäger Anton v. Waldau Redl Johann Kautsch Jakob Schachinger Franz Schriftführer Gemeinde Secretär Fritze Hähnel Tagesordnung Mitteilungen. I. Section
Raths Protocoll! über die diesjährige 10. Sitzung des Gemeinderathes der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr am 3. Juni 1881. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Georg Pointner. Der Vicebürgermeister Gustav Gschaider. Die Mitglieder: Klein Wilhelm Breslmayr Franz Dürnberger Johann Nep. Mayr Anton Göppl Emil Mayr Johann Gschaider Gustav Olbrich Hugo Haller Josef Perz Mathias Hochhauser Johann Dr. Peyrl Josef Holub Karl Potz Leopold Huber Leopold Reder Josef Jäger Anton v. Waldau Redl Johann Kautsch Jakob Schachinger Franz Schriftführer Gemeinde Secretär Fritze Hähnel Tagesordnung Mitteilungen. I. Section
1. Beschlußfassung in Betreff der im neuen Grundbuche der Stadt Steyr der Stadtgemeinde Steyr zugeschriebenen Wegparzellen, welche im alten Grundbuche anderen Eigenthümern zugeschrieben waren. 2. Entscheidung über den Recurs des Herrn Augustin Proschenka gegen die verweigerte Bewilligung zur Erbauung eines Schweine- und Gaisstalles. 3. Schreiben den Sparkasse Steyr wegen Vorname der Wahl von Ausschußmitgliedern für die nächste 3jährige Funktionsdauer. 4. Amtsbericht über das Ableben des städt. Amtsdieners Franz Faßbender. II. Section. 5. Gesuch der Frau Kathaine Faßbender um eine Gnadengabe und Bestreitung der Krankheitskosten ihres verstorbenen Gatten. 6. Amtsbericht über den Stadtcasse Journalsabschluß pro April 1881.
1. Beschlußfassung in Betreff der im neuen Grundbuche der Stadt Steyr der Stadtgemeinde Steyr zugeschriebenen Wegparzellen, welche im alten Grund- buche anderen Eigenthümern zugeschrie- ben waren. 2. Entscheidung über den Recurs des Herrn Augustin Proschenka gegen die verweigerte Bewilligung zur Erbauung eines Schweine- und Gais- stalles. 3. Schreiben den Sparkasse Steyr wegen Vorname der Wahl von Ausschuß- mitgliedern für die nächste 3jährige Funktionsdauer. 4. Amtsbericht über das Ableben des städt. Amtsdieners Franz Faßbender. II. Section. 5. Gesuch der Frau Kathaine Faß- bender um eine Gnadengabe und Bestreitung der Krankheitskosten ihres verstorbenen Gatten. 6. Amtsbericht über den Stadtcasse Journalsabschluß pro April 1881.
7. Protokollar-Erklärung des Herrn Franz und der Frau Marie Wagner wegen käuflicher Uiberlassung eines Leithengrundes an die Stadtgemeinde Steyr. 8. Amtsbericht wegen Pachtung der Gras- fechsung vom Leithengrunde in der Schönau unterhalb der Neubrücke durch Herrn Franz Annerstaller. 9. Rapulare über das Erträgnis des Markt- gefälles im heurigen Frühjahrsmarkte 10. Amtsbericht betreffend eventuelle Ab- findungen über die Stückvergütung der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten. III. Section. 11. Amtsbericht in Betreff des Wasserbassins am Friedhofe. 12. Amtsbericht im Betreff Pflasterung der Schlüßelhofgasse und Einführung der Gasbeleuchtung daselbst. 13. Gesuch des Herrn Mathias Huber, Café- tiers, um Bewilligung seinen Kiosk auch am Frohnleichnamstag stehen lassen zu dürfen. 14. Amtsbericht in Betreff Regulirung des
7. Protokollar-Erklärung des Herrn Franz und der Frau Marie Wagner wegen käuflicher Uiberlassung eines Leithengrundes an die Stadtgemeinde Steyr. 8. Amtsbericht wegen Pachtung der Grasfechsung vom Leithengrunde in der Schönau unterhalb der Neubrücke durch Herrn Franz Annerstaller. 9. Rapulare über das Erträgnis des Marktgefälles im heurigen Frühjahrsmarkte 10. Amtsbericht betreffend eventuelle Abfindungen über die Stückvergütung der Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten. III. Section. 11. Amtsbericht in Betreff des Wasserbassins am Friedhofe. 12. Amtsbericht im Betreff Pflasterung der Schlüßelhofgasse und Einführung der Gasbeleuchtung daselbst. 13. Gesuch des Herrn Mathias Huber, Cafétiers, um Bewilligung seinen Kiosk auch am Frohnleichnamstag stehen lassen zu dürfen. 14. Amtsbericht in Betreff Regulirung des
Gsangberges und Kanalisirung der Blumauergasse. IV. Section. in Armensachen 15. Verleihung der Bischof Gregorius Ziegleischen Pfründe pr monatlich 3 fl 80 xr 16. Vorname der Neuwal des Armenhausbau-Comités. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittag. Den Vorsitzende constatirt die Beschlußfäfigkeit und erklärt die Sitzung für eröffnet. Der Vorsitzende ergreift das Wort und hält folgende Ansprache: Löblicher Gemeinderath! Aus Anlaß den mir zu Theil gewordenen allerhöchsten Auszeichnung wurde ich allseits auf das Herzlichste beglückwünscht. Der löbliche Gemeinderath that dies durch eine Deputation bestehend aus Herrn Vicebürgermeister Gustav Gschaider und den 4 Herrn Sections Obmännern und erlaube ich mir hiefür meinen besten Dank auszusprechen. Aus gleichem Anlaße hatte ich die Ehre
Gsangberges und Kanalisirung der Blumauergasse. IV. Section. in Armensachen 15. Verleihung der Bischof Gregorius Ziegleischen Pfründe pr monatlich 3 fl 80 xr 16. Vorname der Neuwal des Armen- hausbau-Comités. Beginn der Sitzung um 3 Uhr Nachmittag. Den Vorsitzende constatirt die Beschlußfä- figkeit und erklärt die Sitzung für eröffnet. Der Vorsitzende ergreift das Wort und hält folgende Ansprache: Löblicher Gemeinderath! Aus Anlaß den mir zu Theil gewor- denen allerhöchsten Auszeichnung wur- de ich allseits auf das Herzlichste beglück- wünscht. Der löbliche Gemeinderath that dies durch eine Deputation bestehend aus Herrn Vicebürgermeister Gustav Gschaider und den 4 Herrn Sections Obmännern und erlaube ich mir hiefür meinen besten Dank aus- zusprechen. Aus gleichem Anlaße hatte ich die Ehre
am 30. Mai l. Js. von Sr. Majestät in Audienz empfangen zu werden wo ich Allerhöchstdenselben meinen tiefergebensten Dank abstattete: Sr. Majestät hatte sich in wohlwollen- ster Weise um die Verhältnisse der Stadtgemeinde Steyr und die der hiesi- gen Waffenfabrick erkundiget und versicherte, daß er sich noch immer freudig an Seinen vorjährigen Besuch in Steyr erinnere. Wird unter allgemeinen Beifall zur freudigen Kenntniß genommen. Weiters referirt der Vorsitzende über folgende Gegenstände wie folgt: a. Wird folgender kk. Statthalerei Erlaß verlesen: An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine k. und k. Hoheit der durchlauch- tigste Kronprinz Herr Erzherzog Ru- dolf, hat die von dem Gemeinderath der Stadt Steyr aus Anlass höchstseiner Vermählung eingesendete Casette mit Messergarnituren und 2. Paar Schlittschuhen bereitwilligst entgegen
am 30. Mai l. Js. von Sr. Majestät in Audienz empfangen zu werden wo ich Allerhöchstdenselben meinen tiefergebensten Dank abstattete: Sr. Majestät hatte sich in wohlwollenster Weise um die Verhältnisse der Stadtgemeinde Steyr und die der hiesigen Waffenfabrick erkundiget und versicherte, daß er sich noch immer freudig an Seinen vorjährigen Besuch in Steyr erinnere. Wird unter allgemeinen Beifall zur freudigen Kenntniß genommen. Weiters referirt der Vorsitzende über folgende Gegenstände wie folgt: a. Wird folgender kk. Statthalerei Erlaß verlesen: An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Seine k. und k. Hoheit der durchlauchtigste Kronprinz Herr Erzherzog Rudolf, hat die von dem Gemeinderath der Stadt Steyr aus Anlass höchstseiner Vermählung eingesendete Casette mit Messergarnituren und 2. Paar Schlittschuhen bereitwilligst entgegen
zu nehmen und den Herrn Minister des Innern zu beauftragen geruht dem Gemeinderathe in höchstseinem Namen für seine loyale Kundgebung zu danken. Hievon beehre ich mich Euer Wohlgeboren zufolge hohen Erlasses des genannten Herrn Ministers vom 12. d. Mts. Z. 2585/ M.J. in die Kenntniß zu setzen. Linz am 17. Mai 1881. L. Metternich. Wird einstimmig zur erfreulichen Kenntniß genommen. Z. 6721. 6. Kommt folgende Zuschrift zur Verlesung. Löblicher Gemeinderath der Stadt Steyr. Die gefertigte Vorstehung armer Schutzkinder in Steyr überreicht im Anschluße die Quittung über den Empfang von fünfhundert Gulden als Widmung des löblichen Gemeinderathes zufolge Sitzungsbeschlusses vom 13. Mai l.J. aus Anlass der Vermälung Sr. k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen Erzherzog Rudolf mit Ir.
zu nehmen und den Herrn Minister des Innern zu beauftragen geruht dem Gemeinderathe in höchstseinem Namen für seine loyale Kundge- bung zu danken. Hievon beehre ich mich Euer Wohl- geboren zufolge hohen Erlasses des genannten Herrn Ministers vom 12. d. Mts. Z. 2585/ M.J. in die Kenntniß zu setzen. Linz am 17. Mai 1881. L. Metternich. Wird einstimmig zur erfreulichen Kenntniß genommen. Z. 6721. 6. Kommt folgende Zuschrift zur Verlesung. Löblicher Gemeinderath der Stadt Steyr. Die gefertigte Vorstehung armer Schutzkinder in Steyr überreicht im Anschluße die Quittung über den Empfang von fünf- hundert Gulden als Widmung des löblichen Gemeinderathes zufolge Sit- zungsbeschlusses vom 13. Mai l.J. aus Anlass der Vermälung Sr. k. u. k. Hoheit des durchlauchtigsten Kron- prinzen Erzherzog Rudolf mit Ir.
königl. Hoheit der Durchlauch- tigsten Prinzeßin Stephanie von Belgin, und beehrt sich dem löb- lichen Gemeinderathe für diese so großmüthige Widmung anmit den verbindlichsten Dank zu erstatten. Vorstehung der Anstalt armes Schutz- kinder Steyr am 20. Mai 1881 Joh. Nep. Dürrnberger Vorstand. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 16903. c. Kommt folgender kk. Statthalterei- Erlaß zur Verlesung. N. 5405. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Zufolge Erlaßes vom 29. Mts. Z. 1082 fand sich das hohe kk. Handels- Ministerium im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern ausser Stande, dem Einschreiten den Stadt- Vorstehung von Steyr um Einstellung des Hausirhandels daselbst Folge zu geben, weil die Beeinträchtigung der Interessen der stabilen Geschäfts- leute durch den Hausirhandel im Sinne des §.5. der Vollzugs Vorschrift
königl. Hoheit der Durchlauchtigsten Prinzeßin Stephanie von Belgin, und beehrt sich dem löblichen Gemeinderathe für diese so großmüthige Widmung anmit den verbindlichsten Dank zu erstatten. Vorstehung der Anstalt armes Schutzkinder Steyr am 20. Mai 1881 Joh. Nep. Dürrnberger Vorstand. Wird einstimmig zur Kenntniß genommen. - Z. 16903. c. Kommt folgender kk. StatthaltereiErlaß zur Verlesung. N. 5405. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Zufolge Erlaßes vom 29. Mts. Z. 1082 fand sich das hohe kk. HandelsMinisterium im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern ausser Stande, dem Einschreiten den StadtVorstehung von Steyr um Einstellung des Hausirhandels daselbst Folge zu geben, weil die Beeinträchtigung der Interessen der stabilen Geschäftsleute durch den Hausirhandel im Sinne des §.5. der Vollzugs Vorschrift
zum kaiserl. Patent vom 4. September 1852. Resbl. N°. 252 nicht ausreicht, ein Hausirverbot als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Hievon werden Euer Wohlgebesen unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 28. März d.Js. Z. 3222 in Kenntnis gesetzt. Linz am 9. Mai 1881. In Vertretung Heyß. Gemeinderath Kautsch beantragt diesen Erlaß der Rechtssection zur weiteren Berathung und Antragstellung zuzuweisen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. - Z 6675. d. Uiber Vorschlag der Gemeindeamtsleitung befürwortet den Vorsitzende auf das Wärmste die Besetzung der seit 1876 vakanten zweiten Kanzlistenstelle im Gemeindeamt durch den seit 7 Jahren zur größten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten bediensteten Gemeinde Diurnisten Felix Worring.
zum kaiserl. Patent vom 4. Sep- tember 1852. Resbl. N°. 252 nicht ausreicht, ein Hausirverbot als gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Hievon werden Euer Wohlgebesen unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 28. März d.Js. Z. 3222 in Kenntnis gesetzt. Linz am 9. Mai 1881. In Vertretung Heyß. Gemeinderath Kautsch beantragt diesen Erlaß der Rechtssection zur weiteren Berathung und An- tragstellung zuzuweisen. Dieser Antrag wird einstimmig ange- nommen. - Z 6675. d. Uiber Vorschlag der Gemeinde- amtsleitung befürwortet den Vor- sitzende auf das Wärmste die Be- setzung der seit 1876 vakanten zweiten Kanzlistenstelle im Gemein- deamt durch den seit 7 Jahren zur größten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten bediensteten Gemein- de Diurnisten Felix Worring.
Die I. Section stelt hierüber folgenden Antrag: Die Section stellt den Antrag, Der löbliche Gemein- derath wolle in Würdigung der im vorliegenden Amtsvorschlage vorge- brachten Gründe dem bisherigen Diurnisten Felix Worring die seit 1876 unbesetzte zweite Kanzlistenstelle im städt. Gemeindeamt mit den Bezügen der I. Rangsclasse 600 fl Gehalt und 150 fl Aktivitäts-Zulage, verleihen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben und hiermit Felix Worring zum Gemeine Kanzlisten ernannt. - Z. 59/Präs. e. Nun bringt der Vorsitzende fol- genden Dringlichkeits Antrag ein. Bei dem Umstande als demnächst die hölzerne Eisenbahnbrücke bei Garsten durch eine neue in Eisen con- struirte Brücke ersetzt werden soll, dürfte is im Interesse der Stadtgemein- de Steyr und der beiden Nachbarge- meinden Sct. Ulrich und Garsten lie- gen, in einen gemeinschaftlichen Ein-
Die I. Section stelt hierüber folgenden Antrag: Die Section stellt den Antrag, Der löbliche Gemeinderath wolle in Würdigung der im vorliegenden Amtsvorschlage vorgebrachten Gründe dem bisherigen Diurnisten Felix Worring die seit 1876 unbesetzte zweite Kanzlistenstelle im städt. Gemeindeamt mit den Bezügen der I. Rangsclasse 600 fl Gehalt und 150 fl Aktivitäts-Zulage, verleihen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschlusse erhoben und hiermit Felix Worring zum Gemeine Kanzlisten ernannt. - Z. 59/Präs. e. Nun bringt der Vorsitzende folgenden Dringlichkeits Antrag ein. Bei dem Umstande als demnächst die hölzerne Eisenbahnbrücke bei Garsten durch eine neue in Eisen construirte Brücke ersetzt werden soll, dürfte is im Interesse der Stadtgemeinde Steyr und der beiden Nachbargemeinden Sct. Ulrich und Garsten liegen, in einen gemeinschaftlichen Ein-
schreiten bei der kk. Kronprinz Rudolfsbahn Verwaltung Anfrage zu halten ob und unter welchen Bedingungen ein nun allseitig wünschenwerther Fußsteig über die neue Brücke zur allgemeinen Benützung zu erlangen sei. Dieser Antrag wird unter allgemeiner Zustimmung ohne weiterer Debatte einstimmig zum Beschluße erhoben. - Z. 244, * Gemeinderath Holub erscheint und nimmt seinen Platz ein. Nun wird zur Berathung der Tagesordnung übergegangen. I. Section! Referent: Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. 1.ter Punkt Wird über Antrag der Section bis zur nächsten Gemeinderaths Sitzung vertagt, da noch einige zweckthunliche Erhebungen, erforderlich sind. 2. Wird folgender Recurs verlesen: An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr. Laut Decret vom 18. April 1881 wurde
schreiten bei der kk. Kronprinz Rudolfsbahn Verwaltung Anfra- ge zu halten ob und unter welchen Bedingungen ein nun allseitig wün- schenwerther Fußsteig über die neue Brücke zur allgemeinen Be- nützung zu erlangen sei. Dieser Antrag wird unter allgemei- ner Zustimmung ohne weiterer De- batte einstimmig zum Beschluße erho- ben. - Z. 244, * Gemeinderath Holub erscheint und nimmt seinen Platz ein. Nun wird zur Berathung der Tagesordnung übergegangen. I. Section! Referent: Gemeinderath Anton Jäger von Waldau. 1.ter Punkt Wird über Antrag der Section bis zur nächsten Gemeinderaths Sit- zung vertagt, da noch einige zweck- thunliche Erhebungen, erforderlich sind. 2. Wird folgender Recurs verlesen: An den löblichen Gemeinderath der Stadt Steyr. Laut Decret vom 18. April 1881 wurde
ich wegen Herstellung eines gemau- erten Schwein und Gaisstalles in mei- nen Garten über Verfügung des Herrn Bürgermeisters abgewiesen, mit der Erklärung binnen 14 Tagen an dem löblichen Gemeinderath den Recurs ergreifen zu können. Da ich dies Objekt zu meinen Haushalte beinahe unbedingt benöthige erlaube ich mir von obdensel- ben Gebrauch zu machen und stelle mit denselben zugleich die Bitte der löbli- che Gemeinderath wolle meine unten an- geführten Gründe gütigst berücksichtigen. a. daß der Bau des Stalles in meinen Garten vorgenommen, derselbe vor- schriftsmässig gehalten wird, keinen Anrainer alterirt nur hart an die Schlüßelhofgasse grenzt und durch eine Mauer getrennt bleibt. b. daß durchaus kein Nachtheil bezüg- lich der Verunstaltung der Gasse er- wächst, hiemit auch von der Gassenseite sonst nichts als Mauer sichtbar sein werde. c. in sanitätspolizeilicher Beziehung würde ich eine entsprechende Senkgr-
ich wegen Herstellung eines gemauerten Schwein und Gaisstalles in meinen Garten über Verfügung des Herrn Bürgermeisters abgewiesen, mit der Erklärung binnen 14 Tagen an dem löblichen Gemeinderath den Recurs ergreifen zu können. Da ich dies Objekt zu meinen Haushalte beinahe unbedingt benöthige erlaube ich mir von obdenselben Gebrauch zu machen und stelle mit denselben zugleich die Bitte der löbliche Gemeinderath wolle meine unten angeführten Gründe gütigst berücksichtigen. a. daß der Bau des Stalles in meinen Garten vorgenommen, derselbe vorschriftsmässig gehalten wird, keinen Anrainer alterirt nur hart an die Schlüßelhofgasse grenzt und durch eine Mauer getrennt bleibt. b. daß durchaus kein Nachtheil bezüglich der Verunstaltung der Gasse erwächst, hiemit auch von der Gassenseite sonst nichts als Mauer sichtbar sein werde. c. in sanitätspolizeilicher Beziehung würde ich eine entsprechende Senkgr-
be errichten um dem Wunsche der am 24. März d. J. stattgehabten Localangenscheins Cormission vollkommen zu entsprechen. d. würde ich den Stall tiefer im Garten verlegen, so würde ich einen bedeutenden Schaden durch Fällen einiger Bäume erleiden so auch der Wiesengrund beeinträchtigt indem derselbe einen grossen Beitrag zur Bestreittung der am Hause liegenden Steuern und Lasten beiträgt. e. indem ich von obgenannter Commission zum Erbauen des Stalles an einen anderen Platze verhalten wurde z. B. im Hofraume - erlaube ich mir zu bemerken, daß hier wirklich zu wenig Raum und den doch höchst unbequem sei, während auf dem von mir gedachten Platze die Arbeit viel eine leichtere sei. Zum Schlusse bitte ich die beigefügten Pläne und den Bau der Ställe
be errichten um dem Wunsche der am 24. März d. J. stattgehab- ten Localangenscheins Cormission vollkommen zu entsprechen. d. würde ich den Stall tiefer im Garten verlegen, so würde ich einen bedeutenden Schaden durch Fällen einiger Bäume erleiden so auch der Wiesengrund beeinträch- tigt indem derselbe einen grossen Beitrag zur Bestreittung der am Hause liegenden Steuern und La- sten beiträgt. e. indem ich von obgenannter Com- mission zum Erbauen des Stalles an einen anderen Platze verhalten wur- de z. B. im Hofraume - erlaube ich mir zu bemerken, daß hier wirklich zu we- nig Raum und den doch höchst unbequem sei, während auf dem von mir ge- dachten Platze die Arbeit viel eine leichtere sei. Zum Schlusse bitte ich die beigefüg- ten Pläne und den Bau der Ställe
zu bewilligen inden ich hochach- tungsvoll zeichne Augustin Proscherka. Hausbesitzer Schlüsselhofgasse N°. 16 und Schlosser der oesterr. Waffenfabrick Steyr. Das citirte Decret der Gemeinde Vor- stehung lautet: In Erledigung Ih- res Ansuchens de präs. 22. März d.Js. Z. 3976 und auf Grund des am 24. März d.Js. stattgehabten Localaugenscheines bin ich nicht in der Lage, Ihren zu der projectirten Herstellung von 2 Schwein und 3 Gaisstallungen in Ih- rem Gartengrunde in unmittelba- rer Nähe der Schlüsselhofgasse die Baubewilligung zu ertheilen, da die Situirung dieses Gebäudes an der im Plane mit Blei eingezeichneten Stelle aus baulichen und sanitätspolizeili- chen Rücksichten unstatthaft ist. Ge- gen diese abweisliche Erledigung steht Ihnen nach §.81 B.O. der binnen 14 Ta- gen hieramts einzubringende Recurs an den Gemeinderath der Stadt Steyr offen. Die vorgelegten Baupläne fol- gen im Anschluße zurück. Steyr am 18. April 1881. G. Pointner.
zu bewilligen inden ich hochachtungsvoll zeichne Augustin Proscherka. Hausbesitzer Schlüsselhofgasse N°. 16 und Schlosser der oesterr. Waffenfabrick Steyr. Das citirte Decret der Gemeinde Vorstehung lautet: In Erledigung Ihres Ansuchens de präs. 22. März d.Js. Z. 3976 und auf Grund des am 24. März d.Js. stattgehabten Localaugenscheines bin ich nicht in der Lage, Ihren zu der projectirten Herstellung von 2 Schwein und 3 Gaisstallungen in Ih- rem Gartengrunde in unmittelbarer Nähe der Schlüsselhofgasse die Baubewilligung zu ertheilen, da die Situirung dieses Gebäudes an der im Plane mit Blei eingezeichneten Stelle aus baulichen und sanitätspolizeilichen Rücksichten unstatthaft ist. Gegen diese abweisliche Erledigung steht Ihnen nach §.81 B.O. der binnen 14 Tagen hieramts einzubringende Recurs an den Gemeinderath der Stadt Steyr offen. Die vorgelegten Baupläne folgen im Anschluße zurück. Steyr am 18. April 1881. G. Pointner.
Hierüber stellt die Section den Antrag: In Erwägung der in der abweislichen Erledigung der Gemeinde Vorstehung angeführten Bau und sanitätspolizeilichen Rücksichten dem Recurse des Herrn Augustin Proschenka keine Folge zu geben. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z. 16165 3. Werden über Sections Antrag die bisherigen Sparkasse-Ausschuß Mitglieder für die nächste dreijährige Funktionsdauer nämlich die Herrn Georg Pointner, Gustav Gschaider, Dr. Johann Hochhauser, Emil Göppl, Leopold Putz, Karl v. Koller, Josef Werndl und Franz Wickhoff einstimmig wiedergewählt. Z. 6855. 4. Amtsbericht: Durch das am 19. l.Mts. erfolgte Ableben des Städt. Amtsdieners Franz Fasbender welcher eine monatliche Löhnung von 30 fl
Hierüber stellt die Section den Antrag: In Erwägung der in der abweislichen Erledigung der Ge- meinde Vorstehung angeführten Bau und sanitätspolizeilichen Rück- sichten dem Recurse des Herrn Au- gustin Proschenka keine Folge zu geben. Dieser Antrag wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlus- se erhoben. - Z. 16165 3. Werden über Sections Antrag die bisherigen Sparkasse-Ausschuß Mitglieder für die nächste dreijährige Funktionsdauer nämlich die Herrn Georg Pointner, Gustav Gschaider, Dr. Johann Hochhauser, Emil Göppl, Leopold Putz, Karl v. Kol- ler, Josef Werndl und Franz Wickhoff einstimmig wiedergewählt. Z. 6855. 4. Amtsbericht: Durch das am 19. l.Mts. erfolgte Ableben des Städt. Amts- dieners Franz Fasbender welcher eine monatliche Löhnung von 30 fl
freies Quartier, Holzdeputat und den Bezug der Publikationsgebühren hatte, ist die Stelle eines städt. Amtsdie- ners erledigt worden. Man erlaubt sich den Vorschlag zu machen, diese Stelle durch den provisori- schen Amtsdiener Leopold Fürst, welcher seit Beendigung der Volkszählung mit einem Taggelde von 1fl Amtsdienerdien- ste verrichtete und bei Erkrankung des Faßbender dessen Dienste übernahm und bisher, zur Zufriedenheit versieht, bis auf weiteres provisorisch besetzt zu lassen. Unter einem wird auch das Gesuch der hinterbliebenen Witwe Katharina Faß- bender zur geneigten Beschlußfassung vorgelegt. Steyr am 26. Mai 1881. Der Secretät Hähnel. Die Section stellt den Antrag es sei diese Stelle durch den provisorischen Amts- diener Leopold Fürst u. zw. mit einem Taggelde von 1 fl, und dem Bezuge der Publikations Gebühren provisorisch be- setzt zu lassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschluße erhoben. Z. 50/Präs.
freies Quartier, Holzdeputat und den Bezug der Publikationsgebühren hatte, ist die Stelle eines städt. Amtsdieners erledigt worden. Man erlaubt sich den Vorschlag zu machen, diese Stelle durch den provisorischen Amtsdiener Leopold Fürst, welcher seit Beendigung der Volkszählung mit einem Taggelde von 1fl Amtsdienerdienste verrichtete und bei Erkrankung des Faßbender dessen Dienste übernahm und bisher, zur Zufriedenheit versieht, bis auf weiteres provisorisch besetzt zu lassen. Unter einem wird auch das Gesuch der hinterbliebenen Witwe Katharina Faßbender zur geneigten Beschlußfassung vorgelegt. Steyr am 26. Mai 1881. Der Secretät Hähnel. Die Section stellt den Antrag es sei diese Stelle durch den provisorischen Amtsdiener Leopold Fürst u. zw. mit einem Taggelde von 1 fl, und dem Bezuge der Publikations Gebühren provisorisch besetzt zu lassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschluße erhoben. Z. 50/Präs.
II. Section Referent: Gemeinderath Leopold Huber 5. Wird folgendes Gesuch verlesen. Löblicher Gemeinderath. - Mein Ehegatte Franz Fasbender mit welchem ich ununterbrochen durch 35 Jahre verehelicht war, ist am 19. d. Mts. in seinem 72. Jahre gestorben. Derselbe war im Bezuge einer Löhnung von monatlich 30 fl nebst jährlich 1 bis 2 Klafter 0.5 Meter langes Brückenholz, dann der Publikationsgebühren für Verlautbarung der Edicte, und im Genuße den freien Wohnung im Excoelestiner Gebäude. Ich bin bereits 72 Jahre alt, kann mir vermöge meiner Kränklichkeit gar nichts mehr verdienen, und da mir mein Ehegatte kein Vermögen hinterlassen erlaube ich mir die ergebenste Bitte: Der löbliche Gemeinderath wolle mir gütigst den Bezug der Löhnung für den Monat Mai im vollen Betrage bewilligen, mir eine entsprechende Gnadengabe bestimmen, und für die noch
II. Section Referent: Gemeinderath Leopold Huber 5. Wird folgendes Gesuch verlesen. Löblicher Gemeinderath. - Mein Ehe- gatte Franz Fasbender mit welchem ich ununterbrochen durch 35 Jahre ver- ehelicht war, ist am 19. d. Mts. in seinem 72. Jahre gestorben. Derselbe war im Bezuge einer Löhnung von monatlich 30 fl nebst jährlich 1 bis 2 Klafter 0.5 Me- ter langes Brückenholz, dann der Publi- kationsgebühren für Verlautbarung der Edicte, und im Genuße den freien Wohnung im Excoelestiner Gebäude. Ich bin bereits 72 Jahre alt, kann mir ver- möge meiner Kränklichkeit gar nichts mehr verdienen, und da mir mein Ehe- gatte kein Vermögen hinterlassen er- laube ich mir die ergebenste Bitte: Der löbliche Gemeinderath wolle mir gü- tigst den Bezug der Löhnung für den Monat Mai im vollen Betrage be- willigen, mir eine entsprechende Gna- dengabe bestimmen, und für die noch
kurze Zeit meines Lebens mich im Genuße der freien Wohnung belassen. Schlüslich glaube ich nicht un- bescheiden zu sein, wenn ich mir noch die Bitte zu wagen erlaube, und die anliegenden 2 Krankheitskosten Rechnun- gen im Betrage von 15 fl 51 xr behufs gnädiger Zahlungsanweisung erge- benst vorzulegen. Steyr am 28. Mai 1881. Hochachtungsvollst ergebenst Kathari- na Fasbender. Die Section stellt den Antrag: Es sei der Gesuchstellerin die Auszah- lung der Löhnung ihres verstorbenen Mannes pr 30 fl für den Monat Mai und die Bezahlung des Krankenkosten- Contos mit 15 fl 51 xr zu bewilligen, fer- ners sei derselben die bisherige Woh- nung bis auf weiteres zu belassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 51/Präs. 6. Resultat den Gebahrung bei der Stadt Casse in Steyr im Monat April 1881.
kurze Zeit meines Lebens mich im Genuße der freien Wohnung belassen. Schlüslich glaube ich nicht unbescheiden zu sein, wenn ich mir noch die Bitte zu wagen erlaube, und die anliegenden 2 Krankheitskosten Rechnungen im Betrage von 15 fl 51 xr behufs gnädiger Zahlungsanweisung ergebenst vorzulegen. Steyr am 28. Mai 1881. Hochachtungsvollst ergebenst Katharina Fasbender. Die Section stellt den Antrag: Es sei der Gesuchstellerin die Auszahlung der Löhnung ihres verstorbenen Mannes pr 30 fl für den Monat Mai und die Bezahlung des KrankenkostenContos mit 15 fl 51 xr zu bewilligen, ferners sei derselben die bisherige Wohnung bis auf weiteres zu belassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 51/Präs. 6. Resultat den Gebahrung bei der Stadt Casse in Steyr im Monat April 1881.
Baarschaft Obligation in in fl xr fl xr Einnahmen im Monate April 1881 8674 46 Hierzu den am 31. März 1881 verbliebenen baaren Casserest mit 6146 16 1/2 daher zusammen die Einnahmen Summe für den Monat April 1881 14820 62 1/2 Hievon abgezogen die im Monate April 1881 bestrittenen Ausgaben pr 8683 6 verbleibt für den Monat Mai 1881 ein baarer Casserest von 6137 56 1/2 und betragen vom Jahres-Beginn bis inclusive April 1881. die gesammten Einnahmen 46868 11 die do. Ausgaben 40730 54 1/2 Städt Casseamt Steyr am 30. April 1881. Paarfusser Controlor Willner Kassen Director. Der Secretär Hähnel.
Baarschaft Obligation in in fl xr fl xr Einnahmen im Monate April 1881 8674 46 Hierzu den am 31. März 1881 verbliebenen baaren Casserest mit 6146 16 1/2 daher zusammen die Einnahmen Summe für den Monat April 1881 14820 62 1/2 Hievon abgezogen die im Monate April 1881 bestrittenen Ausgaben pr 8683 6 verbleibt für den Monat Mai 1881 ein baarer Casserest von 6137 56 1/2 und betragen vom Jahres-Beginn bis inclusive April 1881. die gesammten Einnahmen 46868 11 die do. Ausgaben 40730 54 1/2 Städt Casseamt Steyr am 30. April 1881. Paarfusser Controlor Willner Kassen Director. Der Secretär Hähnel.
Nachdem das Kassa Journal von den Gemeinderäthen Johann Mayr und Leopold Huber geprüft und richtig befunden worden beantragt die Section den Kassagebahrungs-Be- richt für den Monat April l.Js. ge- nehmigend zur Kenntniß zu nehmen. Wird einstimmig zum Beschlusse er- hoben. - Z 6817 7. Protokoll aufgenommen bei der Ge- meinde Vorstehung Steyr am 9. Mai 1881. Gegenstand ist die Vernehmung des Herrn Franz und der Frau Maria Wagner Hausbesitzer N°. 231 in der Schönau 3 Bergerweg wegen käuflicher Uiberlassung des ihnen eigenthümlichen vor ihrem obbenannten Hause gelegenen Leithengrundes an die Stadtgemeinde Steyr. Wir sind micht abgeneigt den von un- seren Hause gelegenen Leithengrund welcher mit Bäumen bepflanzt ist, und laut Parz. Protokoll ein Ausmaß von Parz. N°. 160 225 □K. " 161 72 " Zusammen 297 □Klft
Nachdem das Kassa Journal von den Gemeinderäthen Johann Mayr und Leopold Huber geprüft und richtig befunden worden beantragt die Section den Kassagebahrungs-Bericht für den Monat April l.Js. genehmigend zur Kenntniß zu nehmen. Wird einstimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 6817 7. Protokoll aufgenommen bei der Gemeinde Vorstehung Steyr am 9. Mai 1881. Gegenstand ist die Vernehmung des Herrn Franz und der Frau Maria Wagner Hausbesitzer N°. 231 in der Schönau 3 Bergerweg wegen käuflicher Uiberlassung des ihnen eigenthümlichen vor ihrem obbenannten Hause gelegenen Leithengrundes an die Stadtgemeinde Steyr. Wir sind micht abgeneigt den von unseren Hause gelegenen Leithengrund welcher mit Bäumen bepflanzt ist, und laut Parz. Protokoll ein Ausmaß von Parz. N°. 160 225 □K. " 161 72 " Zusammen 297 □Klft
hat, an die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung unter der Bedingung käuflich zu überlassen, daß uns hiefür pr □Klft. 4 fl vergütet, und wegen Entwerthung unseres Hauses nicht als Verkaufsplatz für die Schweine (Schweinmarkt) verwendet wird, weiters bedingen wir uns im Falle des Wiederverkaufes dieses Grundes für uns, unsere Erben und Besitzesnachfolger das Vorkaufsrecht sowie die ungehinderte Leitung des Unrathskanales unter dem Leithengrunde und der provisorischen Strasse zum Ennsfluße, endlich den Genuß der diesjährigen Obstfechsung sowie einige junge Obstbäume, welche noch in unseren Garten versetzt werden können. Für diesen unseren Antrag bleiben wir der löblichen Gemeinde Vorstehung durch 6. Wochen verbindlich. Franz Wager Maria Wagner Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt, bei dem Umstande als der Kaufpreis zu hoch, beschrän-
hat, an die löbliche Stadtgemeinde Vorstehung unter der Bedingung käuflich zu überlassen, daß uns hiefür pr □Klft. 4 fl vergütet, und wegen Entwerthung unseres Hauses nicht als Verkaufsplatz für die Schweine (Schwein- markt) verwendet wird, weiters bedin- gen wir uns im Falle des Wiederver- kaufes dieses Grundes für uns, unsere Erben und Besitzesnachfolger das Vor- kaufsrecht sowie die ungehinderte Lei- tung des Unrathskanales unter dem Leithengrunde und der provisorischen Strasse zum Ennsfluße, endlich den Ge- nuß der diesjährigen Obstfechsung sowie einige junge Obstbäume, welche noch in unseren Garten versetzt werden können. Für diesen unseren Antrag bleiben wir der löblichen Gemeinde Vorstehung durch 6. Wochen verbindlich. Franz Wager Maria Wagner Zur Beglaubigung Amtmann. Die Section beantragt, bei dem Um- stande als der Kaufpreis zu hoch, beschrän-
kende Bedingungen gestellt und in etwaigen Folge zur Sicherung des Platzes ein kostspieliger Wasserschutz- bauten erforderlich seien, auf den Ankauf des in Rede stehenden Leithengrundes nicht einzurathen. Gemeinderath Kautsch fragt ob, die Ehe- leute Wagner behufs käuflicher Abtre- tung des in Rede stehenden Leithengrun- des von der Stadtgemeinde-Vorstehung an- gegangen worden seien. es sei Der Vorsitzende erklärt, daß seinerzeit gewesen, beim Baurapport die Sprache war daß der Schweinemarkt verlegt, oder ein passen- der Mistablagerungsplatz geschaffen werden möge. Gemeinebrath Kautsch sagt, daß nach An- gabe eines Fachmannes die in Folge noth- wendigen Bauten um den dortselbst an gegen zuschüttenden Grund vor Hochwasser zu schützen sicherlich auf 5 bis 6000 fl kommen würden. Gemeinderath Reder meint diese Sum- me sei viel zu hoch gegriffen, es würden wohl ebenso viele Hunderte hiezu genügen.
kende Bedingungen gestellt und in etwaigen Folge zur Sicherung des Platzes ein kostspieliger Wasserschutzbauten erforderlich seien, auf den Ankauf des in Rede stehenden Leithengrundes nicht einzurathen. Gemeinderath Kautsch fragt ob, die Eheleute Wagner behufs käuflicher Abtretung des in Rede stehenden Leithengrundes von der Stadtgemeinde-Vorstehung angegangen worden seien.es sei Der Vorsitzende erklärt, daß seinerzeit gewesen, beim Baurapport die Sprache war daß der Schweinemarkt verlegt, oder ein passender Mistablagerungsplatz geschaffen werden möge. Gemeinebrath Kautsch sagt, daß nach Angabe eines Fachmannes die in Folge nothwendigen Bauten um den dortselbst an gegen zuschüttenden Grund vor Hochwasser zu schützen sicherlich auf 5 bis 6000 fl kommen würden. Gemeinderath Reder meint diese Summe sei viel zu hoch gegriffen, es würden wohl ebenso viele Hunderte hiezu genügen.
Gemeinderath Johann Mayr stimmt der Ansicht des Gemeinderathes Kautsch zu, da der Schutzbau doch wie der jenseitige Ennsquai aus Quartersteinen aufgeführt werden müßte. Gemeinderath Reder meint, daß ein solcher Bau nicht nothwendig sei und sich ein zweckentsprechender Schutzbau mit höchstens 800 fl ausführen lasse. Der Vorsitzende beantragt, diesen Gegenstand der Tagesordnung behufs genauer Kostenerhebung zu vertagen. Gemeinderath Holub sagt, daß er den eventuellen Ankaufspreis es ipso viel zu hoch erachte und daher dagegen stimmen werde. Gemeinderath Dr. Hochhauser macht aufmerksam, daß der Grund unterhalb des in Rede stehenden Leithengrundes welcher anzuschütten man beabsichtigt, um dadurch einen Platz zu gewinnen, im Flußbette liege und man deshalb möglicherweise im Konflikte mit dem Wasseraerar gerathen könne.
Gemeinderath Johann Mayr stimmt der Ansicht des Gemein- derathes Kautsch zu, da der Schutz- bau doch wie der jenseitige Enns- quai aus Quartersteinen auf- geführt werden müßte. Gemeinderath Reder meint, daß ein solcher Bau nicht nothwendig sei und sich ein zweckentsprechender Schutz- bau mit höchstens 800 fl ausführen lasse. Der Vorsitzende beantragt, diesen Ge- genstand der Tagesordnung behufs ge- nauer Kostenerhebung zu vertagen. Gemeinderath Holub sagt, daß er den eventuellen Ankaufspreis es ipso viel zu hoch erachte und daher dagegen stimmen werde. Gemeinderath Dr. Hochhauser macht aufmerksam, daß der Grund unterhalb des in Rede stehenden Leithengrundes welcher anzuschütten man beabsich- tigt, um dadurch einen Platz zu ge- winnen, im Flußbette liege und man deshalb möglicherweise im Konflikte mit dem Wasseraerar gerathen könne.
Er werde daher principiell gegen den Ankauf dieses Leithengrundes stimmen. Nachdem noch Gemeinde- rath Haller den Platz als für einen Schweinemarkt unpassenden bezeichnete da derselbe nicht umzäunt werden könn- te, wird der Sectionsantrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen und somit der eventuell beabsichtigte Ankauf dieses Leithengrundes definitiv abge- lehnt. - Z 6365. 8. Amtsbericht: der Hausbesitzer Jo- sef Anerstaller No. 379 in der Schönau ist 2 Dukartstrasse hieramts erschienen und hat erklärt, daß er geneigt wäre die Grasfechsung von dem städtischen Leithengrund längs des vormals Bergmüllerschen Hauses un- terhalb der Neubrücke wie in früheren Jahren um den Zins von 1 fl 50 xr zu pach- ten, wovon hiemit zur weiteren Verfü- gung die Anzeige erstattet wird. Steyr am 25. Mai 1881. Amtmann. Hähnel. Wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig genehmigt. - Z 6952. 9. Wird einstimmig zur Kenntniß genom-
Er werde daher principiell gegen den Ankauf dieses Leithengrundes stimmen. Nachdem noch Gemeinderath Haller den Platz als für einen Schweinemarkt unpassenden bezeichnete da derselbe nicht umzäunt werden könnte, wird der Sectionsantrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen und somit der eventuell beabsichtigte Ankauf dieses Leithengrundes definitiv abgelehnt. - Z 6365. 8. Amtsbericht: der Hausbesitzer Josef Anerstaller No. 379 in der Schönau ist 2 Dukartstrasse hieramts erschienen und hat erklärt, daß er geneigt wäre die Grasfechsung von dem städtischen Leithengrund längs des vormals Bergmüllerschen Hauses unterhalb der Neubrücke wie in früheren Jahren um den Zins von 1 fl 50 xr zu pachten, wovon hiemit zur weiteren Verfügung die Anzeige erstattet wird. Steyr am 25. Mai 1881. Amtmann. Hähnel. Wird über Sectionsantrag ohne Debatte einstimmig genehmigt. - Z 6952. 9. Wird einstimmig zur Kenntniß genom-
men, daß der diesjährige Frühjahresmarkt 532 fl 19 xr an städt. Marktgefälle eingetragen hat also um 42 fl 36 xr mehr als derselbe Markt im Jahre 1880. 10. Bericht. - In Folge Gemeinderathsbeschlusses vom 13. Mai l.Js. habe ich Erhebungen bezüglich Abfindung über die Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten gepflogen und folgendes Resultat erreicht. Von sämmtlichen Geschäftsleuten in Steyr, welche mit nennenswerthen Mengen gebrannter geistiger Flüssigkeiten manipuliren erklärten nur 6 auf eine Rückvergütung eventuell auf eine Abfindung zu reflectinen, da die übrigen keine nennenswerthe Menge ausführen. Zur Abfindung haben sich erboten. 1. Gottfried Reiß - erklärt jährlich 360 Hectoliter einzuführen, hievon 310 auszuführen und nur 50 Hectoliter in Steyr zum lokalen Verbrauch abzusetzen. Für diesen Absatz von angeblich 50 Hectoliter pro Jahr biethet er eine Abfindung von 100 fl pro Jahr.
men, daß der diesjährige Frühjahres- markt 532 fl 19 xr an städt. Marktgefälle eingetragen hat also um 42 fl 36 xr mehr als derselbe Markt im Jahre 1880. 10. Bericht. - In Folge Gemeinderathsbe- schlusses vom 13. Mai l.Js. habe ich Er- hebungen bezüglich Abfindung über die Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten gepflogen und folgendes Resultat erreicht. Von sämmtlichen Geschäftsleuten in Steyr, welche mit nennenswerthen Men- gen gebrannter geistiger Flüssigkei- ten manipuliren erklärten nur 6 auf eine Rückvergütung eventuell auf eine Abfindung zu reflectinen, da die übrigen keine nennenswerthe Men- ge ausführen. Zur Abfindung haben sich erboten. 1. Gottfried Reiß - erklärt jährlich 360 Hectoliter einzuführen, hievon 310 aus- zuführen und nur 50 Hectoliter in Steyr zum lokalen Verbrauch abzusetzen. Für diesen Absatz von angeblich 50 Hec- toliter pro Jahr biethet er eine Abfin- dung von 100 fl pro Jahr.
2. Wolfgang Scala, führt angeblich jähr- lich 150 Hectoliter ein und hievon 115 aus, so daß er nur 35 Hectoliter zum localen Verbrauch in Steyr verkaufe. Dies wäre á 2 fl - 70 fl mit welchen Be- trag er sich auch abzufinden bereit erklärt. 3. Josef Demelbauer führt angeblich 9 Faß á 500 Liter 45 Hectoliter ein, hievon will er 25 Hectoliter ausführen und 20 in Loco verschleißen dies wären 20 Hectoliter á 2 fl - 40 fl mit welchem Betrag er sich auch abzufinden bereit erklärt. 4. Gustav Gschaider biethet kurzweg eine jährliche Abfindungssumme von 80 fl 5. Joh. Mich. Peteler eine jährliche Summe von 50 fl und 6. Josef Stalzer, eine jährliche Summe von 24 fl Bis nun wurden bei den städt. Mauth- ämtern monatlich durchschnittlich 100 fl an Verbrauchsumlage für gebrann- te geistige Flüssigkeiten eingehoben und ist es zweifellos, daß bei den
2. Wolfgang Scala, führt angeblich jährlich 150 Hectoliter ein und hievon 115 aus, so daß er nur 35 Hectoliter zum localen Verbrauch in Steyr verkaufe. Dies wäre á 2 fl - 70 fl mit welchen Betrag er sich auch abzufinden bereit erklärt. 3. Josef Demelbauer führt angeblich 9 Faß á 500 Liter 45 Hectoliter ein, hievon will er 25 Hectoliter ausführen und 20 in Loco verschleißen dies wären 20 Hectoliter á 2 fl - 40 fl mit welchem Betrag er sich auch abzufinden bereit erklärt. 4. Gustav Gschaider biethet kurzweg eine jährliche Abfindungssumme von 80 fl 5. Joh. Mich. Peteler eine jährliche Summe von 50 fl und 6. Josef Stalzer, eine jährliche Summe von 24 fl Bis nun wurden bei den städt. Mauthämtern monatlich durchschnittlich 100 fl an Verbrauchsumlage für gebrannte geistige Flüssigkeiten eingehoben und ist es zweifellos, daß bei den
Umstande als die Handler Ende voriges Jahr als die Umlage bereits zur Sprache kam, große Vorräthe nach Steyr eingeführt haben so hat z. B. Gottfried Reiß in diesem Jahre bis 20. Mai kein einziges Faß eingeführt. So weit ich die Sache nun erhoben, würde ich folgendes beantragen. Der löbliche Gemeinderath genehmige für das laufende Jahr obige Abfindungsanbote ad pessonam und möge das Amt beauftragen die bezüglich weitere fachthunliche Erhebungen pflegen und sodann Ende des laufenden Jahres behufs der Abfindung pro 1882, weitere Vorschläge ausarbeiten und längstens im Monate November l.Js. zur Berathung dem löblichen Gemeinderathe unterbreiten. Falls der löbl. Gemeinderath für das laufende Jahr obige Abfindungsanbote annimmt, sind die von obigen Geschäftsleuten im laufenden Jahre
Umstande als die Handler En- de voriges Jahr als die Umlage bereits zur Sprache kam, große Vorräthe nach Steyr eingeführt haben so hat z. B. Gottfried Reiß in diesem Jahre bis 20. Mai kein einziges Faß eingeführt. So weit ich die Sache nun erhoben, würde ich folgendes beantragen. Der löbliche Gemeinderath genehmi- ge für das laufende Jahr obige Abfindungsanbote ad pessonam und möge das Amt beauftragen die bezüglich weitere fachthunliche Erhebungen pflegen und sodann Ende des laufenden Jahres behufs der Abfindung pro 1882, weitere Vorschläge ausarbeiten und läng- stens im Monate November l.Js. zur Berathung dem löblichen Gemein- derathe unterbreiten. Falls der löbl. Gemeinderath für das laufen- de Jahr obige Abfindungsanbote annimmt, sind die von obigen Ge- schäftsleuten im laufenden Jahre
bereits geleisteten diesfälligen Umlagsbeträge selbstverständ- lich verhältnismässig rückzuvergüten. Steyr am 30. Mai 1881. Der Bürgermeister Georg Pointner. Hierüber stellt die Section den Antrag. - Die Abfindung ad perso- nam für das laufende Jahr mit den Firmen Pollatschek & Reiß mit 100 fl Wolfgang Scrala mit 70 fl Josef Demelbauer mit 40 fl Gustav Gschaider mit 80 fl Johann Peteller mit 50 fl Josef Stalzer mit 24 fl sei zu genehmigen. - Das Amt habe mitterweile weitere fachthun- liche Erhebungen zu pflegen und sodann über die Art der Einhebung resp. Ab- findung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten im Verwaltungsjahr 1882 im Monate November l.Js. dem löblichen Gemein- derath die geeigneten Vorschläge zu unterbreiten. Dieser Antrag wird ohne weitere
bereits geleisteten diesfälligen Umlagsbeträge selbstverständlich verhältnismässig rückzuvergüten. Steyr am 30. Mai 1881. Der Bürgermeister Georg Pointner. Hierüber stellt die Section den Antrag. - Die Abfindung ad personam für das laufende Jahr mit den Firmen Pollatschek & Reiß mit 100 fl Wolfgang Scrala mit 70 fl Josef Demelbauer mit 40 fl Gustav Gschaider mit 80 fl Johann Peteller mit 50 fl Josef Stalzer mit 24 fl sei zu genehmigen. - Das Amt habe mitterweile weitere fachthunliche Erhebungen zu pflegen und sodann über die Art der Einhebung resp. Abfindung der Verbrauchsumlage auf gebrannte geistige Flüssigkeiten im Verwaltungsjahr 1882 im Monate November l.Js. dem löblichen Gemeinderath die geeigneten Vorschläge zu unterbreiten. Dieser Antrag wird ohne weitere
Debatte einstimmig zum Beschlusse erhoben. - ad Z. 6325. III. Section. Referent Gemeinderath Joh. Redl. 11. Amtsbericht. Nach gepflogener Besichtigung des als schadhaft bezeichneten Wasserbassins am Friedhofe wurde von Seite des Gefertigten und des Herrn Gemeinderathes Josef Haller erhoben, daß dasselbe gröstentheils aus ganz schadhaften und trocken zusammengelegten Mauerwerk besteht und höchstens auf die Hälfte der Gesamttiefe von 1.6 Meter wasserhältig ist. Eine Neuherstellung des obigen Wasserbassins in den Dimensionen von 2.0 Meter Breite, 2.50 Meter Länge und 1.6. Meter Tiefe, würde sich bei theilweiser Benützung des vorhandenen Materials auf 140 fl belaufen. Der Todtengräber Eduard Aichinger in Angelegenheit der vorerwähnten Neuherstellung befragt, hat sich geäußert, daß er für seine Person eine Neuherstel-
Debatte einstimmig zum Be- schlusse erhoben. - ad Z. 6325. III. Section. Referent Gemeinderath Joh. Redl. 11. Amtsbericht. Nach gepflogener Besichtigung des als schadhaft bezeich- neten Wasserbassins am Friedhofe wurde von Seite des Gefertigten und des Herrn Gemeinderathes Josef Haller erhoben, daß dasselbe gröstentheils aus ganz schadhaften und trocken zusam- mengelegten Mauerwerk besteht und höchstens auf die Hälfte der Gesamttiefe von 1.6 Meter wasserhältig ist. Eine Neuherstellung des obigen Wasser- bassins in den Dimensionen von 2.0 Me- ter Breite, 2.50 Meter Länge und 1.6. Meter Tiefe, würde sich bei theil- weiser Benützung des vorhandenen Ma- terials auf 140 fl belaufen. Der Todtengräber Eduard Aichinger in Angelegenheit der vorerwähnten Neu- herstellung befragt, hat sich geäußert, daß er für seine Person eine Neuherstel-
lung nicht wünsche, weil im Falle die- ses Wasserbassin zur öffentlichen Benützung überlassen wird, das vorhandene Wasser- quantum in keinem Falle den Bedarf de- cken würde und er dadurch im Wasserbezu- ge für seine Zwecke verkürzt wäre. Dersel be gab weiters an, daß das vorhandene Was- serquantum für den Bedarf bei dem bisher beschränkten Bezuge selten ausreich- te und selbst für seine Zwecke Wasser zu- geführt werden müßte. Der Grund für obige Behauptung liegt darin, daß das Bassin keinen constanten Zufluß hat und nur durch Zuleitung des Regen- wassers von der Dachfläche des Todtengrä- berhauses gefüllt wird. Städt. Bauamt Steyr, am 24. April 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section stellt den Antrag, es sei in Folge dieser Erhebungen und nament- lich des Umstandes, daß einerseits die Kosten einer Neuherstellung dieses Bassins sich auf 140 fl belaufen würden anderseits aber auch der zunächst betheiligte Todten- gräber darauf verzichtet, auf die Neu- herstellung dieses Bassins nicht einzurathen.
lung nicht wünsche, weil im Falle dieses Wasserbassin zur öffentlichen Benützung überlassen wird, das vorhandene Wasserquantum in keinem Falle den Bedarf decken würde und er dadurch im Wasserbezuge für seine Zwecke verkürzt wäre. Dersel be gab weiters an, daß das vorhandene Wasserquantum für den Bedarf bei dem bisher beschränkten Bezuge selten ausreichte und selbst für seine Zwecke Wasser zugeführt werden müßte. Der Grund für obige Behauptung liegt darin, daß das Bassin keinen constanten Zufluß hat und nur durch Zuleitung des Regenwassers von der Dachfläche des Todtengräberhauses gefüllt wird. Städt. Bauamt Steyr, am 24. April 1881. Bogacki. Hähnel. Die Section stellt den Antrag, es sei in Folge dieser Erhebungen und namentlich des Umstandes, daß einerseits die Kosten einer Neuherstellung dieses Bassins sich auf 140 fl belaufen würden anderseits aber auch der zunächst betheiligte Todtengräber darauf verzichtet, auf die Neuherstellung dieses Bassins nicht einzurathen.
Hierauf wird ohne Debatte einstimmig die Neuherstellung dieses Bassins abgelehnt. - Z 4247. 12. Die Section beantragt die Pflasterung der Schlüßelhofgasse im Ausmasse von 381.05 □Met. mit einen Kostenaufwande von 190 fl 75 xr, wird von Seiten der Section beantragt und sie die Durchführung dieser Arbeit im Laufe des Sommers in Angriff zu nehmen. Bezüglich der Einführung der Gasbeleuchtung daselbst mit einen Kostenaufwand von nahezu 500 fl kann die hierauf Section nicht einrathen, und glaubt dem Wunsche der Bittsteller dadurch daß falls jemand zu entsprechen, wenn von Seite der dortigen Bewohnerschaft die Instandeiner eventuellen haltung von Petroleumbeleuchtung gegen eine entsprechende Entschädigung von Seite der Gemeinde zu übernehmen sich verpflichtet, hierauf einzugehen. Gemeinderath Peyrl erwähnt, daß letzterer Antrag derselbe ist, welchen er seinerzeit diesfalls eingebracht hat. Die Beleuchtung
Hierauf wird ohne Debatte ein- stimmig die Neuherstellung dieses Bassins abgelehnt. - Z 4247. 12. Die Section beantragt die Pfla- sterung der Schlüßelhofgasse im Aus- masse von 381.05 □Met. mit einen Kostenaufwande von 190 fl 75 xr, wird von Seiten der Section beantragt und sie die Durchführung dieser Arbeit im Laufe des Sommers in Angriff zu nehmen. Bezüglich der Einführung der Gas- beleuchtung daselbst mit einen Kosten- aufwand von nahezu 500 fl kann die hierauf Section nicht einrathen, und glaubt dem Wunsche der Bittsteller dadurch daß falls jemand zu entsprechen, wenn von Seite der dortigen Bewohnerschaft die Instand- einer eventuellen haltung von Petroleumbeleuchtung gegen eine entsprechende Entschädi- gung von Seite der Gemeinde zu übernehmen sich verpflichtet, hierauf einzugehen. Gemeinderath Peyrl erwähnt, daß letzterer Antrag derselbe ist, wel- chen er seinerzeit diesfalls einge- bracht hat. Die Beleuchtung
ist dortselbst wirklich nothwendig; er halte daher diesen Antrag auf- recht und ist sicher, daß sich in Ort jemand finde welcher gegen Ver- gütung der Kosten seitens der Gemein- de die Bedienung der Petroleumlam- pen zu besorgen bereit sein wird. Der Vorsitzende meint das einfachste wäre, wenn sich jemand findet, wel- cher die Bedienung der Petroleumlam- pen in Abfindungswege übernehmen würde. Hierauf wird der Sections Antrag ein- stimmig zum Beschlusse erhoben. - Z 5740 & 6713. 13. Wird folgendes Gesuch verlesen. Löbliche Gemeinde Vorstehung In der Sommer Saison habe ich er- gebenst Gefertigter laut Bewilligung einer löblichen Gemeindevorstehung das Recht, vor meinem Kaffeehauslokale einen Kiosk aufzustellen. Nachdem ich die Bemerkung gemacht habe, daß durch das Stehenlassen dieses Kioskes am Frohnleichnamstage der Prozes- sion durchaus kein Eintrag geschieht, wäre ich Willens, heuer denselben
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