zur erfreulichen Kenntnis nehmen und den Beschluß fassen die Verwaltung dieser Stiftung zu übernehmen, weiters sich verpflich- ten, stets Sorge zu tragen für die genaue Erfüllung der damit nach dem Gesetze und Testamente genannten Stifter ausgesproche- nen Bestimmungen. Die Errich- tung des Stiftbriefes sollte jedoch nach erfolgten Ankauf der Papiere erfolgen. Auch wolle Herrn Franz Amtmann für die- sen gewiß schönen humantiären Gedanken von der Gemeinde- Vorstehung ein schriftlicher Dank votirt werden. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschluß erhoben. Z. 5952. 14. Die Section stellt folgenden An- trag: „Der löblihe Gemeinderat wolle die vom kk Landesschul- rathe genehmigte fünfte Classe
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