Hierauf folgender hoher o.ö. Statt- halterei-Erlaß: Z 4760. An den Herrn Bürgermeister in Steyr. Unter Rückschluß der Beilagen des Berichtes vom 31. Jänner dJ. Z. 577 bezüglich der von den Eheleu- ten Franz und Katharina Amtmann gegründeten Dienstbothenstiftung wird Euer Wolgeboren Nachstehen- des zur weiteren Veranlassung eröffnet. Sparkasse Einlagen bieten für Stiftungskapitalien überhaupt keine gesetzliche Sicher- heit. Die zu den diesbezüglichen Stiftungsvermögen gehörige Steyrer-Sparkasse-Einlage in der allgemeinen Depositenbank per 502 fl 50 sind daher zu erheben und zum Ankaufe von Staats- schuldverschreibungen zu ver- wenden, welche sodann zusammen zu schreiben und auf den Namen der Stiftung gehörig zu vinkuli- ren sind. Diese vinkulirte Staats- schuld-Verschreibung sammt der Rechnung über den Ankauf ist hieher vorzulegen. Weiter wird bemerkt, daß im vorliegendem Falle ein Beschluß des Gemeinderathes Steyr
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