Antrag: „Nachdem durch diese Entscheidung das Recht der Gemeinde sich mit den Rekurrenten und übri- gen Interessenten abzufinden nicht berührt ist, so beantragt die Section der löbliche Gemeinderat möge auf eine etwaige Abfin- dung eingehen und den Herrn Bürgermeister bevollmächtigen die diesbezüglichen Vorverhand- lungen zu pflegen, damit sodann dem löblichen Gemeinderathe ein definitiver Abfindungsvor- schlag zur Beschlußfassung vorge- legt werden könnte. Dieser Antrag wird bei dem Um- stande, als die genaue Befolgung obigen Rückvergütungsmodus für beide Theile sehr odios wäre, nach kurzer Debatte, an welcher sich der Vizebürgermeister, der Vorsitzen- de und die G. R. Peyrl, Perz und Haller betheiligen, einstimmig angenom- men. Z. 6325. 6. Referent verliest folgenden Sek- tions-Antrag:
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