Antrag: „Nachdem durch diese Entscheidung das Recht der Gemeinde sich mit den Rekurrenten und übrigen Interessenten abzufinden nicht berührt ist, so beantragt die Section der löbliche Gemeinderat möge auf eine etwaige Abfindung eingehen und den Herrn Bürgermeister bevollmächtigen die diesbezüglichen Vorverhandlungen zu pflegen, damit sodann dem löblichen Gemeinderathe ein definitiver Abfindungsvorschlag zur Beschlußfassung vorgelegt werden könnte. Dieser Antrag wird bei dem Umstande, als die genaue Befolgung obigen Rückvergütungsmodus für beide Theile sehr odios wäre, nach kurzer Debatte, an welcher sich der Vizebürgermeister, der Vorsitzende und die G. R. Peyrl, Perz und Haller betheiligen, einstimmig angenommen. Z. 6325. 6. Referent verliest folgenden Sektions-Antrag:
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