welch letzteren Zwecke ein Stenograf aus der Mitte der Gemeindebediensteten den Sitzungen beigezogen werden möge. Die I. Section, welcher dieser Amtsbericht zur Beschlußfassung und Antragstellung übergeben worden stellt nun bei dem Umstande, als Eingaben, Motivenberichte, Anträge und Beschlüsse ohnehin immer wörtlich und nur die Debatten im Auszuge aufgenommen werden folgenden Antrag: Die Section hält die auszugsweise Wiedergabe der Reden für das Protokoll als genügend, daher die Zuziehung eines Stenografen zu den Gemeinderats - Sitzungen für nicht nothwendig und empfielt diesen Modus der Beschlußfassung, des löblichen Gemeinderathes. G. R. Josef Peyrl ergreift das Wort und führt in einer länger Rede aus: Er staune darüber, daß die
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