Ratsprotokoll vom 22. April 1881

Der Sections-Antrag lautet: Die Section kann auf die vom Herrn Josef Huber angeregte Erwerbung des Mitter'schen Hammerwerkes und sohin auf Umlegung der städt. Wasserleitung prinzipiell dermalen nicht einrathen, weil 1. für den bezeichneten Stadttheil der Bezug des Nutzwassers durch das erst vor einigen Jahren errichtete Pumpwerk in Zwischenbrücken in möglichst entsprechender Weise herbeigeschaft wurde. II. Nach den gepflogenen Erhebungen und der mitgetheilten Darstellung in dem bauämtlichen Berichte vom 14. April 1881 Der dies bezügliche Stadtheil ohnehin durch eine genügende Anzal von Brunnen mit guten und gesunden Trinkwasser versehen ist. III. die Erwerbung und Verwerthung der bei dem Mitter'schen Hammer werke befindlichen gewieß nicht zu unterschätzenden Wasserquelle zur Anlage einer öffentlichen Wasserleitung eben nur

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