welche durch den Vortheil den die Behebung besagter Übelstände an unser städt. Wasserleitung bietet sich reichlich bezalt machen würde. Ich erlaube mir daher noch nachstehendes in Vorschlag zu bringen, die löbliche Ge- meinde-Vorstehung möge mit dieser gewieß höchstwichti- gen Angelegenheit ein Comite bestehend aus mehreren Mit- gliedern des löblichen Gemeinde- rathes und aus Sachverständigen betrauen, welches diesen Gegen- stand der gerechten Würdigung unterziehen, hierüber Plan und Kostenvoranschlag ausfüh- ren und dann das ganze Elabo- rat sammt den gepflogenen Erhebungen dem löblichen Gemeinderathe zur Begut- achtung und Beschliessung der Ausführung vorlegen wolle. Hochachtungsvoll. Josef Huber Steyr, am 2. März 1881. Der diesbezügliche Amtsbericht lautet: Löbliche Gemeindevor- stehung Mit Bezug auf die
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