welche durch den Vortheil den die Behebung besagter Übelstände an unser städt. Wasserleitung bietet sich reichlich bezalt machen würde. Ich erlaube mir daher noch nachstehendes in Vorschlag zu bringen, die löbliche Gemeinde-Vorstehung möge mit dieser gewieß höchstwichtigen Angelegenheit ein Comite bestehend aus mehreren Mitgliedern des löblichen Gemeinderathes und aus Sachverständigen betrauen, welches diesen Gegenstand der gerechten Würdigung unterziehen, hierüber Plan und Kostenvoranschlag ausführen und dann das ganze Elaborat sammt den gepflogenen Erhebungen dem löblichen Gemeinderathe zur Begutachtung und Beschliessung der Ausführung vorlegen wolle. Hochachtungsvoll. Josef Huber Steyr, am 2. März 1881. Der diesbezügliche Amtsbericht lautet: Löbliche Gemeindevorstehung Mit Bezug auf die
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