Ratsprotokoll vom 22. April 1881

würden bei reinen Quellwasser nicht so leicht vorkommen und überdies den Vortheil bieten, daß unsere doch mit bedeuten- den Kosten ausgeführte Wasser- leitung das ganze Jahr faßt ununterbrochen reines für jeden Zweck verwendbares Wasser liefern könnte. Nachdem gegenwärtig das Mitter'sche Hammerwerk käuflich zu haben wäre, so erlaube ich mir ei- ner löblichen Gemeinde - Vorstehung diesen Gegenstand einer geneigten Berücksich- tigung zu empfelen. Von den jetzigen Pumpwerke könn- ten Pumpe, Antrieb und Wasserrad wieder verwendet. Von den fraglichen Mitter'schen Hammerwerk würde nur ein kleines Objekt für das Pumpwerk erforderlich, während der übrige Theil für andere Zwecke verwertet werden könnte, daher von den Kaufschillingsbetrage nur ein kleiner Theil die löbliche Gemeinde treffen würde

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