brücke von Seite des löblichen Gemeinderathes bewilligt und die Herstellung dieser Arbeit nach Beibringung eines Offertes von Seite der beiden hiesigen Zimmermeister Franz Stohl und Julius Huber sofort in An- griff genommen werde. Der vorliegende Kostenvoranschlag und die Baubestimmungen sind dem Offerte zu Grunde zu legen Unter einem wolle die Bausektion ermächtigt wer- den über die eingelangten Offerte die Begebung des Baues veranlassen zu können. Mit der Durchführung dieser Arbeit ist auch zugleich die Um- pflasterung der Kirchengasse in Angriff zu nehmen und die dies- bezügliche Verlautbarung von der Absperrung der Brücke für Fuhr- werke, vom Amte zu veranlassen. Wird ohne Debatte einstimmig zum Beschluß erhoben Z. 5262 G.R. Julius Huber verläßt den Saal
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