Ratsprotokoll vom 22. April 1881

für den in Rede stehenden eminenten wolthätigen Zweck eine bestimmte Summe nämlich 1000 fl in Aussicht genommen worden seien und frägt, ob dies wol beibehalten bleibe. Der Vorsitzend erwiedert, daß er sich auf den diesbezüglichen seinerzeitigen Beschluß nicht erinnern könne, jedenfalls stehe es aber dem Gemeinderate frei über Antrag in einer späteren Sitzung das Gesammterträgnis der Festvorstellung, also die Widmungssume, entsprechend zu ergänzen. Hierauf wird der Sectionsantrag einstimmig zum Beschluß erhoben. Z. 5567. III. Section Referent: G.R. Johann Redl 6. Wird die Zusammenstellung des Brennholzbedarfes für

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