mit 5 fl einzulösen. Wie der Situations-Plan andeutet würde das anzukaufende in Folge der Regulirung des Franz-Josef-Platzes jetzt nur einige Fuß unter den Niveau des Hauses liegende Grundstück mit einem zierlichen Zaune umfaßt und zu einem offenen Hausgärtchen verwendet werden, daher nur als Zierde des Hauses dienen wodurch gewieß auch der Franz-Josef-Platz an freundlichen Aussehen gewinnen würde. Ich stelle daher die Bitte: Die löbliche Gemeinde-Vorstehung wolle dieses Offert zur Kenntnis nehmen und durch Genehmigung desselben mich baldigst in die Lage versetzen, den Kaufvertrag abschliessen zu können. Steyr, den 6. April 1881. Johann Wild." Die Sektion stellt mit Rücksicht, daß bei derlei Grundüberlassungen von jeher 10 fl per □ Klafter verlangt wurden folgenden Antrag: Der löbliche Gemeinderat
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