Ratsprotokoll vom 8. April 1881

Bedürfnisse nach einem provisorischen Unterstandshause abzuhelfen, ferner wäre, es auch Bedarfes im Falle des als Notspital Not oder Stadt -Kaserne zu verwenden und zur Zeit als dies nicht der Fall sei zu verpachten und für obige Fälle in Reserve zu halten. Hierüber entspinnt sich eine längere Debatte und wird schließlich bei dem Umstande, als das Berger'sche Anwesen in einer fremden Gemeinde liegt und als nach der Ausführung des neuen Armenhausbaus ohnehin für die Gewährung von Unterstand an wirklich bedürftige Arme wieder mehr Raum geschaffen werde, über Antrag des G.R. Peyrl in namentlicher Abstimmung (Antrag des G.R. Reder) der Ankauf des Berger' schen Anwesens mit

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