Ratsprotokoll vom 8. April 1881

langte Äusserung im Sinne des Amtsberichter abzugeben jedoch den Nachsatz in denselben betreffend eine eventuelle Rückvergütung von 50 xr per Hectoliter wegzulassen, da er nach obigen Ausführungen der Meinung beibehalte sei, daß auf eine Rückvergütung nicht einzugehen sei. Das Amt habe nachgewiesen, daß hiedurch die Belastung der Spirituosem Erzeugung nur eine sehr geringe und ja ohnehin um Abfindung nach etwa zwei Jahren zu gewärtigen sei. Der Vorsitzende bringt hierauf diesen Antrag des G.R. Holub zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig zum Beschluß erhoben Z 2724. 5. In der Gemeinderatssitzung vom 1. l. Mts wurde über Anregung des Vorsitzenden mit Majorität beschlossen, die Frage ob nicht der

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